Schmallenberg. In zwei Fällen rund um die Schmallenberger Proteste gegen Corona-Maßnahmen hat die Polizei Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Beim jüngsten Corona-Spaziergang sind in der Schmallenberger Kernstadt laut Polizei rund 70 Bürger unterwegs gewesen. Das waren rund 20 Personen mehr als in der Vorwoche, bei damals deutlich ungemütlicherem Wetter. Am Dienstag blieb es trocken.

„Die Versammlung verlief störungsfrei“, berichtet Sebastian Held Pressesprecher der Polizei. Polizei und Ordnungsamt begleiteten den Zug. Von Seiten der Schaulustigen - etwa zehn Personen beobachteten den Spaziergang - gab es zumindest von einer Person auch Beschimpfung in Richtung der Spaziergänger. Da sich erneut kein Versammlungsleiter zu erkennen gab, leitete die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.

Die Spaziergänger liefen auch wieder über Ost- und Weststraße.
Die Spaziergänger liefen auch wieder über Ost- und Weststraße. © Unbekannt | Sztefan Schwope.

Weiteres Ermittlungsverfahren im Ebbinghof-Prozess

Ein weiteres Ermittlungsverfahren, so bestätigte die Polizei auf Nachfrage, laufe gegen eine 40-jährige Frau aus Brilon. Die Frau soll im Vorfeld des Ebbinghof-Prozesses einen Wachtmeister mit den Worten bedroht haben: „Ihr werdet alle hängen!“ Anlass war, dass der Justizbeamte sie nicht in den Gerichtssaal lassen wollte, da dieser schon voll belegt war. Die Mitarbeiterin filmt und berichtet für die „Freie Presse Sauerland“, ein Online-Dienst, der vor allem Gegner der Corona-Maßnahmen auf Youtube und Telegram hinter sich versammelt, aber auch Querdenker- und antidemokratische Inhalte verbreitet.

Die meisten Verfahren sind im Ebbinghof-Prozess abgearbeitet

Ansonsten sind laut Richter Ralf Fischer die meisten Verfahren im Ebbinghof-Prozess mittlerweile abgearbeitet. 39 Widersprüche gab es gegen die Bußgeldverfahren der Stadt Schmallenberg in Zusammenhang mit der Öffnung des Hotels im vergangenen Frühjahr. „30 sind mittlerweile erledigt“, so Fischer, „die meisten entweder durch Urteile oder auch weil die Einsprüche zurückgezogen wurden.“ Gegen zwei Urteile wurde laut Fischer Widerspruch eingelegt, sie liegen beim Oberlandesgericht und es habe „zwei bis drei Freisprüche“ gegeben.