Nuttlar. Das Verfahren für den Autohof an der A46 bei Nuttlar hat kaum begonnen, da machen Gegner bereits mobil. Sie kündigen eine Klage an.

Das Verfahren für den an der A46 bei Nuttlar geplanten Mobilitätshof ist politisch noch gar nicht so richtig in Gang gekommen, da machen Gegner bereits mobil: Für den anberaumten Scoping-Termin hat auch der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) seine Teilnahme eingefordert. Grund: Das Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat dem in Olsberg ansässigen Verein im vergangenen Frühsommer die sogenannte Umweltrechtsbehelffähigkeit zugesprochen. Das heißt: Der VUNH ist verbandsklageberechtigt.

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Und dieses Recht, so Vorstandsmitglied Winfried Rampe, werde der Verein ernst- und wahrnehmen. Bauen will die Raiffeisen Vital Tankstellengesellschaft mbH im Bereich des Zubringers hinter Nuttlar Park- und Rastmöglichkeiten für Pkw und vor allem Lkw, eine Tankstelle und einen Bistro-Shop. Bereits seit 2020 habe der Investor Abstimmungsgespräche mit der Stadt, der Bezirksregierung, dem HSK und Straßen NRW geführt. Ergebnis: Um dort Baurecht zu schaffen, muss die Stadt Olsberg ihren Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen.

Als Wald ausgewiesen

Da dürfte der VUNH nicht mitspielen. Die etwa 1,5 Hektar große Fläche grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Ruhr an und ist knapp 50 Meter von dem dort beginnenden FFH-Gebiet Ruhr entfernt. Das für den Autohof vorgesehene Gelände selbst ist im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. VUNH-Sprecher Winfried Rampe findet für das Vorhaben drastische Worte: „Natur- und Umweltschutz sowie Lebensqualität verkommen Stück für Stück zu Sprechblasen.“

Natur- und Wasserschutz waren vergangene Woche bereits Thema im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Olsberg. Da, so Pressesprecher Jörg Fröhling, habe es von Seiten der Mitglieder mehrere Anregungen gegeben, die „im Vorfeld eines möglichen formellen Verfahrens berücksichtigt“ werden sollen. Näheres soll mit Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange in einem sog. Scoping-Termin besprochen werden.

Dazu sind die anerkannten Naturschutzverbände heranzuziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt, so Jörg Fröhling, könne über „mögliche Problemfelder und vor allem über deren Auswirkungen noch nichts gesagt werden“. Festzuhalten sei , dass das 1,5 Hektar große Plangebiet „außerhalb eines Naturschutzgebietes und auch außerhalb eines FFH-Gebietes“ liege.