Freienohl. Die Belästigungen des Freienohler Pfarrers durch eine Stalkerin gehen weiter. Die inzwischen 78 Jahre alte Frau kommt jetzt wieder vor Gericht.

Über 20 Jahre dauern die Belästigungen, die der Freienohler Pfarrer Michael Hammerschmidt ertragen muss. Jetzt steht seine Stalkerin wieder vor Gericht – inzwischen ist sie 78 Jahre alt. Die Frau aus dem Ort soll sich in diesem Monat vor dem Landgericht Arnsberg verantworten.

Vorgeworfen wird ihr laut Anklage Nachstellung. Es geht dabei in einer Berufungsverhandlung um ein Urteil des Amtsgerichtes Meschede: Im November 2019 war die Stalkerin zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung war zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Urteil ist aber bis heute nicht rechtskräftig geworden. Denn sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten dagegen Berufung ein - diese ursprünglich für Anfang 2021 vorgesehene Verhandlung fiel dann aber wegen der Corona-Wellen für unbestimmte Zeit aus. Denn Vorrang unter Corona hatten beim für Berufungen zuständigen Landgericht zunächst so genannte Haftsachen, weil denen also ein Angeklagter im Gefängnis sitzt.

80 Einträge, keine einzige Verurteilung

Konkret geht es exemplarisch um Vorfälle aus der Zeit zwischen November 2017 und Mai 2018. Die alte Frau hatte wieder den Garten des Pfarrhauses mit sexuellen Anspielungen „dekoriert“, dem katholischen Pfarrer Obszönitäten zugerufen, sich dann nackt gezeigt und wiederholt in den Schritt gefasst. Bei anderer Gelegenheit tanzte sie nackt mit entblößten Brüsten im Garten – und hinterließ wieder zum Beispiel Möhren mit angebundenen Ballonen. Auch eine Messe von Hammerschmidt störte sie durch Zwischenrufe.

Hammerschmidt möchte sich öffentlich nicht mehr zu der Frau äußern, er bestätigt aber, dass es immer noch zu weiteren Belästigungen komme. Er hatte sich in der Vergangenheit selbst an den Petitionsausschuss des Landtages gewendet, weil er keine Hilfe bekam.

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80 Einträge stehen im Bundeszentralregister für die Frau, aber keine einzige Verurteilung. Die Frau hätte sich eigentlich, hieß es auch in den Auflagen im Mescheder Urteil, danach dem Pfarrhaus nicht mehr als 50 Meter nähern dürfen und keinerlei Kontakt zu ihm aufnehmen dürfen. Anders als in den vorhergehenden Verfahren war die Frau im November 2019 im psychiatrischen Gutachten diesmal auch als schuldfähig eingestuft worden: Sie liebe den theatralischen Auftritt, suche die Bühne und Bewunderung; sie sei in der Lage, die Auswirkungen ihrer Handlungen abzuschätzen.