Meschede. Einmal Dokumente prüfen - und dann unbeschwert in weitere Läden zum Bummeln: Meschede will das Einkaufen in Corona-Zeiten bequemer machen.

Die Werbegemeinschaft „Meschede aktiv“ möchte neue Impulse für den Einzelhandel setzen. Grund ist eine Flaute seit dem Januar. Eine mögliche Ursache: 2G. Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen seitdem in die Geschäfte - nur getestet zu sein, das reicht nicht mehr aus. Den ersten beiden Gruppen möchten die Kaufleute das Bummeln in Meschede jetzt bequemer machen: Sie bieten Papierbändchen an, die dokumentieren, dass bereits eine Kontrolle stattgefunden hat. Los geht es bereits am Donnerstag, 2. Februar.

Blick in die Innenstadt von Meschede am Mittwoch, 2. Februar, in der Mittagszeit: Voll ist es nicht in der Ruhrstraße.
Blick in die Innenstadt von Meschede am Mittwoch, 2. Februar, in der Mittagszeit: Voll ist es nicht in der Ruhrstraße. © Oliver Eickhoff

„Es kommen viele Faktoren zusammen: Es ist nicht die attraktivste Jahreszeit, dann das Wetter...“, sagt Andre Wiese, der Vorsitzende der Werbegemeinschaft. Und dann eben 2G, verfügt von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. In den vergangenen Wochen ist dadurch wenig Bewegung in der Innenstadt gewesen. „Es gibt viele, die sagen, dass es während der Lockdown-Zeit besser gelaufen ist“, berichtet Wiese. Damals galt Click & Collect, also auswählen und abholen, oder Click & Meet, also Einkaufen mit Termin.

Mit den Bändchen möchte die Werbegemeinschaft ein Angebot machen, dass nicht in jedem Geschäft aufs Neue der Status samt Ausweis kontrolliert werden muss. Beschrieben wird die neue Regelung so: „Viele kennen sie vom Hotelurlaub oder Musikfestival. Seit Pandemiezeiten gibt es die kleinen Papierbändchen auch in Deutschlands Innenstädten. Die Werbegemeinschaft hat sich gemeinsam mit dem Stadtmarketing und dem Ordnungsamt für die Einführung der 2G-Bändchen im Handel eingesetzt.“

Tragen ist freiwillig

In der Praxis erhalten Kundinnen und Kunden gegen Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweises und Vorzeigen eines Ausweises ein tagesaktuelles 2G-Bändchen. Das Tragen ist freiwillig, Daten werden nicht erfasst. Die Bändchen gelten in allen Geschäften, die anhand eines Mitmach-Plakates erkennbar sind. Sie sind nicht für die Gastronomie nutzbar, da hier die 2G-Plus-Regel gilt. Und: Um einen möglichen Missbrauch vorzubeugen, sind die Bändchen nur tagesaktuell gültig.

Mit einem solchen Plakat weisen Geschäfte darauf hin, dass sie bei der Bändchen-Aktion mitmachen.
Mit einem solchen Plakat weisen Geschäfte darauf hin, dass sie bei der Bändchen-Aktion mitmachen. © Stadtmarketing Meschede

„Zu bummeln, das ist etwas Ungezwungenes, oft auch etwas Spontanes“, sagt Andre Wiese. Dieses Gefühl wollen die Kaufleute mit dem Bändchen zurückholen. Erfahrungen mit so einer Regelung liegen inzwischen aus zahlreichen Städten vor. „Für uns war es bislang noch kein Thema, auch weil das Weihnachtsgeschäft den Umständen entsprechend gut gelaufen war“, berichtet der Vorsitzende der Werbegemeinschaft.

Wie in anderen Bundesländern

Mittelfristig hofft er darüber hinaus auf ein Ende der 2G-Vorschrift, so wie es in zahlreichen anderen Bundesländern bereits beschlossen worden ist. „Anfangs wusste niemand, wie mit Corona umzugehen ist, inzwischen müssen wir auch ein Maß finden“, meint Wiese und kritisiert Ungleichheiten: Dass Menschen sich länger in Supermärkten aufhalten als in vielen Einzelhandelsgeschäften, im einen aber gar kein G, im anderen 2G gilt. Oder dass Parfüm unter denselben Bedingungen in Drogerie-Märkten erworben werden kann - nicht aber beim Fachhändler.

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Wieses Appell an die Bevölkerung: „Bitte unterstützen Sie den Handel vor Ort!“ Die Werbegemeinschaft verweist bereits auf einen verkaufsoffenen Sonntag - der erste, der seit langem wieder einmal stattfinden könnte: Am 13. März ist Mescheder Frühling mit vielen Aktionen und hoffnungsvollen Einzelhändlern

>>> Weitere Informationen

Interessierte Betriebe können sich an Petra Streich, Daniela Langer, Petra Büsse oder Kristina Knappstein von der Werbegemeinschaft „Meschede aktiv“ wenden. Dort sind die Bändchen zur Ausgabe an die Kunden zu erhalten.

Trotz der einmaligen Kontrolle bei der Ausgabe der Bändchen können jederzeit Kontrollen des 2G-Status durch die Behörden und Inhaber durchgeführt werden. Die gültigen Impfnachweise und Personalausweise müssen von den Kunden daher weiterhin mitgeführt werden.