Meschede/Hochsauerlandkreis. In NRW gilt eine neue Quarantäneverordnung zu Corona. Das hat Auswirkungen auf positiv Getestete im HSK, so das Gesundheitsamt in Meschede.

Nicht nur die Corona-Schutzverordnung ist für NRW kurzfristig am vergangenen Wochenende geändert worden, sondern – was kaum bekannt ist – auch die Quarantäneverordnung. Und das hat Folgen für jeden Einzelnen, der jetzt zum positiven Corona-Fall wird.

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631 Menschen sind im Moment im Hochsauerlandkreis infiziert. Sie sind in häuslicher Quarantäne – ebenso wie weitere 186 Menschen der so genannten Kategorie 1, die also unmittelbar Kontakt zu den Infizierten hatten. Neu ist jetzt durch die „Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes“, wie die Test- und Quarantäneverordnung in NRW ausführlich heißt: Jeder Einzelne, der positiv getestet ist, muss jetzt für sich selbst eine Liste mit seinen letzten Kontaktpersonen aufstellen, diese dann anschließend anrufen und über seine positive Testung informieren – und jeden dann wiederum auffordern, auf Symptome bei sich zu achten und dann gegebenenfalls Tests zu machen.

Quarantäne endet automatisch - ohne Anruf

„Die neue Verordnung fordert ganz viel Eigenverantwortung ein“, sagt Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises in Meschede. Der HSK hat inzwischen deshalb auch die Nachverfolgung von Kontakten modifiziert – da jeder Betroffene seine Kontakte außerhalb seines Haushaltes selber informieren muss, bindet das auch keine Arbeitskraft mehr im Gesundheitsamt.

Man wird auch zum Ende der Quarantäne nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen und offiziell nach dem Stand der Erkrankung befragt: Hat man keine Symptome mehr, endet die Quarantäne automatisch, eventuell mit einem Test. Bemerkenswert: Offiziell ist der Hochsauerlandkreis weder über die neue Corona-Schutzverordnung noch über die Test- und Quarantäneverordnung informiert worden – in der Vergangenheit geschah das über das Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung. „Wir haben uns die Regelungen aus dem Internet gezogen“, so Reuther.

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Angerufen wird aktuell vom Kreisgesundheitsamt noch, wer zum positiven Coronafall wird – das kann inzwischen allerdings durchaus zwei, drei Tage dauern, bestätigt Martin Reuther. Ursprünglich gelang das innerhalb eines Tages. Inzwischen aber gebe es einfach zu viele Fälle: „Die Welle hat uns überrollt.“ Die Vermutung ist mittlerweile, dass 80 Prozent aller Corona-Fälle im HSK auf die Omikron-Variante zurückzuführen sind. Belegt sind allerdings nur 560 Omikron-Fälle offiziell, da genaue Untersuchungen selten sind.

Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten

Noch immer gibt es für die positiven Fälle eine offizielle Anordnung der Quarantäne per schriftlichem Bescheid durch das Kreisgesundheitsamt. Auch die kann allerdings erst während der bereits laufenden Quarantäne oder sogar erst zu ihrem Ende hin eintreffen. Wichtig für Arbeitnehmer in Quarantäne: Sie müssen ihren Arbeitgeber anrufen und über die Quarantäne informieren. Die Anordnung kann dann später nachgereicht werden, sobald sie vorliegt. Der Arbeitgeber kann seine Kosten weiterhin über den Landschaftsverband erstatten lassen. Dazu reicht das Ergebnis über den positiven PCR-Test aus. Diese Anordnung der Quarantäne gilt übrigens nachher auch als Genesenen-Nachweis für positiv Getestete (nicht für Kontaktpersonen).

Echte „Hotspots“, an denen sich Corona-Fälle häufen, gibt es im HSK nicht: „Die Lage ist diffus“, sagt Martin Reuther. Unter den Infizierten seien auch Kneipenbesucher, die die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie erfüllt hätten – „die haben nichts falsch gemacht, sind aber trotzdem offenbar infiziert gewesen“.