Bad Fredeburg. Ein 40-jähriger Schmallenberger ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Er denkt, er brauche keine Therapie.

50 Minuten im Jahr 2017 haben jetzt einen 40-jährigen Schmallenberger eingeholt. Wegen des Besitzes von Kinderpornografie wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Im Jahr 2017 chattet der Arbeiter mit einem anderen Mann. Im Verlauf des Gespräches schickt dieser ihm mehrere Dateien, die Kinderpornografie zeigen. Drei Jahre später im November 2020 durchsucht die Polizei seine Wohnung und findet die Dateien auf dem Smartphone. Kinder in unnatürlichen Posen aber auch Videos, die schweren sexuellen Missbrauch mit erwachsenen Männern zeigen. Insgesamt 120 Dateien. Die abgebildeten Mädchen sind alle zwischen 6 und 16 Jahren alt.

Angeklagter räumte Tat sofort ein

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Straftat sofort unumwunden ein, auch wenn er sich an den genauen Ablauf von Gespräch und Datenübertragung nicht mehr erinnerte. Zudem gab er auf Nachfrage eine pädophile Neigung zu. Eine Therapie allerdings halte er nicht für nötig. „Ich bin damit durch“, sagte er. „Ich bin genug therapiert, weil man meine Familie mit in die Sache reingezogen hat.“ Sein Vater war als Besitzer des Handys zuerst vernommen worden, genauso wie seine Ex-Freundin und - und das traf den Mann besonders - seine 15-jährige Tochter. Allerdings habe diese bestätigt, so betonte Richter Ralf Fischer, dass es nie zu sexuellen Übergriffen durch den Angeklagten gekommen sei.

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Was den Richter verwunderte war, dass der Mann die Dateien angeblich seit der Übertragung nicht mehr genutzt, sie aber auch nicht vom Handy gelöscht hatte. „Teile der Bilder und Videos zeigen schwere und schlimmste Verbrechen an kleinen Kindern. Es ist mir unverständlich, wie man daran Gefallen finden kann“, betonte Fischer, „gerade, wenn man Vater einer Tochter ist.“ Jeder, der solche Bilder nachfrage, leiste diesen schweren Verbrechen Vorschub. „Hinter jedem Bild steckt ein Verbrechen!“

Rechtsanwalt bat um eine milde Strafe

In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass man hier keine pädophile Neigung bestrafe, aber sehr wohl, dass man dieser Neigung nachgehe. „Jeder Datei muss hergestellt werden und lässt ein zutiefst traumatisiertes Kind zurück, das wahrscheinlich nie in der Lage sein wird ein normales Sexualleben zu mit Erwachsenen haben“, klagte Staatsanwalt Jens Lämmerhirt an.

Rechtsanwalt Oliver Brock aus Brilon bat um eine milde Strafe für seinen Mandanten, der bisher nicht vorbestraft war und sich geständig gezeigt hatte. „Damit hat er uns allen erspart, dass wir uns die Bilder noch mal ansehen mussten.“

Richter Ralf Fischer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Haft, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er 3000 Euro Strafe an den Kinderschutzbund zahlen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zu Seite gestellt, der auch darüber wachen muss, dass der Mann eine ambulante Sexualtherapie besucht. „Sehen Sie das als Chance“, so Fischer. „Sobald der Therapeut entscheidet, dass die Sitzungen nicht mehr nötig sind, dürfen Sie sie beenden.“

Hintergrund

Im vorliegenden Fall wurde noch nach „alten Recht“ geurteilt.

Durch eine Gesetzesänderung, die im Juli 2021 in Kraft trat, wurden die Strafen im Zusammenhang mit Kinderpornografie erheblich angehoben.

Es droht nunmehr eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, bei Gewerbsmäßigkeit steht sogar eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren im Raum.