Meschede. Nach einer Eskalation um die Maskenpflicht im Kreishaus in Meschede ist der Fall weiterhin offen. Im Mittelpunkt steht eine Mitarbeiterin.

Auch über acht Monate nach einem Vorfall im Mescheder Kreishaus ist unklar, was aus einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung wird. Anfang Februar hatte wegen ihr sogar die Polizei kommen müssen. Die Frau hatte sich geweigert, im Kreishaus zum Schutz vor Corona die angeordnete Maske zu tragen.

Hausverbot verhängt

Wie in allen öffentlichen Gebäuden galt im Kreishaus seinerzeit zwingend, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Mitarbeiterin verweigerte sich. Bei einem Gespräch darüber mit dem Vorgesetzten eskalierte die Situation. Gegen die Sachbearbeiterin wurde dann ein Hausverbot verhängt. Die Frau kam dem aber nicht nach.

Sie rief selbst die Polizei, weil sie ihr Büro nicht verlassen wollte. Die Polizei setzte dann aber das Hausverbot durch: Weil sie sich weigerte, freiwillig das Kreishaus zu verlassen, musste sie von den Beamten zwangsweise aus dem Gebäude gebracht werden. Vor der Kreishaustür wurde ein Platzverweis gegen die Frau ausgesprochen.

Konsequenzen angekündigt

Die Kreisverwaltung hatte danach dienstrechtliche Konsequenzen gegen die Sachbearbeiterin angekündigt. Tatsächlich konnte es dazu aber bisher nicht kommen. Denn nach Informationen dieser Zeitung ist die Frau seit dem Vorfall krankgeschrieben und nicht wieder zum Dienst erschienen. Die Kreisverwaltung kommentiert dies aus Datenschutzgründen nicht. Sprecher Martin Reuther sagt aber, dass der Fall offen sei: „Das eingeleitete Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen.“ Der Vorfall mit der Sachbearbeiterin war der einzige derartige in der Corona-Zeit in der Kreisverwaltung, sagt Sprecher Reuther.

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Bei der Staatsanwaltschaft ist das strafrechtliche Verfahren gegen die Frau mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Ermittelt worden war zunächst wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, also gegen die Polizisten. Die Frau musste von ihnen aus dem Kreishaus getragen werden, sie schrie dabei. Das fällt aber unter den Bereich des passiven Widerstandes – und der ist nicht strafbar, ähnlich wie bei Sitzblockaden, bei denen Teilnehmer weggetragen werden müssen. Strafbar wäre ein aktiver Widerstand gewesen, wenn sich die Frau also zum Beispiel mit Händen und Füßen gewehrt hätte.

Kein Strafantrag

Im Raum stand auch der Vorwurf eines möglichen Hausfriedensbruches durch die Mitarbeiterin: Auch der wurde nicht weiter verfolgt. Denn Hausfriedensbruch wird durch die Ermittlungsbehörden nur auf Antrag verfolgt – die Kreisverwaltung stellte aber keinen Strafantrag deswegen, die Frist dafür von drei Monaten ist verstrichen.