Bestwig. Bei der Durchsuchung einer Bestwiger Wohnung hat die Polizei massenweise kinderpornografisches Material gefunden. Ein widerwärtiger Volltreffer.

Bei der Durchsuchung einer Wohnung in der Gemeinde Bestwig haben Ermittler im März des vergangenen Jahres massenweise kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. Es war ein widerwärtiger Volltreffer, den die Beamten landeten: Insgesamt 234 Fotos und Videos befanden sich auf dem PC, dem Handy und der Festplatte eines 32-jährigen Mannes. 234 Dateien, deren Besitz ihn jetzt auf die Anklagebank des Mescheder Amtsgerichtes führten.

Regungslos verfolgt der 32-Jährige die Schilderungen der Staatsanwaltschaft. Es geht um die Details. Um das, was auf den Fotos und den Videos zu sehen ist, die die Beamten in seiner Wohnung entdeckten. Darunter unter anderem Dateien, die den Missbrauch von Kindern zeigen. Knapp zehn Minuten dauert es, bis die Staatsanwältin mit den Einzelheiten am Ende ihrer unangenehmen Pflichtaufgabe angekommen ist.

Klick auf einen falschen Link

Es soll ein unglücklicher Zufall gewesen sein, der dazu führte, dass die Bilder und die Videos auf den Geräten des Mannes gelandet sind. Ein Klick auf einen falschen Link im Internet, der dort ohne Probleme zu finden sei. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte nach öffentlichen WhatsApp-Gruppen gesucht, um Kontakte zu knüpfen. Durchaus mit sexuellem Hintergrund, wie er sagt. „Aber eben Kontakte zu Gleichaltrigen und nicht zu Kindern“, beteuert er vor Gericht.

Nach einer Eingabe in die Suchmaschine sei er damals auf einer Seite gelandet, auf der öffentliche WhatsApp-Gruppen nach Kategorien geordnet sind. Dann, so schildert er, habe er unter der Kategorie „Jugendliche treffen“ auf einen Einladungslink geklickt. Beim Gruppennamen „Sommer.Sonne.FKK.Seaporn“ habe nichts darauf hingedeutet, was genau sich dahinter verberge.

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„Als ich gesehen habe, dass dort etwas Falsches läuft, bin ich direkt wieder ausgetreten.“ Das wird der Richter ihm später auch zu Gute halten. Wofür er aber wenig Verständnis zeigt: Nur wenige Wochen später landete der 32-Jährige erneut in einer WhatsApp-Gruppe. Die hatte zwar einen anderen Namen, aber die zahlreichen Dateien die der Angeklagte binnen kürzester Zeit erneut geschickt bekam, waren ebenso widerwärtig, wie die aus der ersten Gruppe. Wieder trat der Mann zügig aus der Gruppe aus. „Sie sind doch schon beim ersten Mal auf die Nase gefallen, warum haben Sie daraus nichts gelernt“, fragt der Richter ohne eine Antwort vom Angeklagten zu erwarten.

Eindrücklich weist er den 32-Jährigen darauf hin, welche Folgen der Konsum derlei Dateien hat. „Es geht hier um echte Kinder, die nie wieder einen normalen Bezug zur Sexualität haben werden. Jede einzelne gespeicherte Datei ermutigt die Täter, weiterzumachen und weitere solcher Bilder und Videos herzustellen“, redet er dem Bestwiger ins Gewissen. Mehrfach beteuert der 32-Jährige im Prozess keine Neigungen zu Kindern zu haben. „Es war absolut nicht das, was ich gesucht habe!“

Automatisch heruntergeladen

Dass die Dateien nicht nur auf dem Handy, sondern auch auf dem Rechner und auf einer Festplatte gespeichert waren, begründet der Bestwiger im Prozess mit automatischer Datensicherung und mit der Nutzung des Messengerdienstes WhatsApp auch am PC. „Alles, was man dort empfängt, wird automatisch heruntergeladen“, erklärt er und versichert, künftig mehr Zurückhaltung und Vorsicht beim Umgang mit dem Internet walten zu lassen.

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Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist der 32-Jährige bislang nicht. Das hält der Richter ihm am Ende ebenso zu Gute wie seine geständigen Einlassungen. Angesichts des „immensen Umfangs“ und der „Heftigkeit der Bilder“ komme er jedoch um eine Freiheitsstrafe nicht umher. Er verurteilt den Bestwiger nach 45 Minuten zu sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss er als Auflage 2500 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe zahlen.

  • Nach einem Beschluss des Bundestages im März dieses Jahres wird sexualisierte Gewalt an Kindern inzwischen härter bestraft. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten nunmehr grundsätzlich als Verbrechen. Sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten werden nun grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft.
  • Weil der Bestwiger den WhatsApp-Gruppen bereits Anfang Juni bzw. Ende Juni 2019 beigetreten war und der Tatzeitraum damit deutlich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes lag, fand das neue Gesetz keine Anwendung. In diesem Fall musste das Gericht die Vorfälle als Vergehen werten.