Meschede. Hohen Schaden hat ein Beamter (64) aus Meschede angerichtet: Durch 44 Fälle von Steuerhinterziehung, zwei davon im besonders schweren Fall.
Ein Beamter aus Meschede ist wegen Steuerhinterziehung vom Landgericht Arnsberg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Der heute 64-Jährige wurde von der Wirtschaftsstrafkammer in 44 Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Bei zwei Fällen blieb es beim Versuch – vor den tatsächlichen Hinterziehungen war ihm 2017 das Finanzamt auf die Spur gekommen. Der Mann war vor Gericht außerdem wegen Betruges angeklagt.
Wirtschaftsstrafkammer errechnet Schaden von 360.000 Euro
Der Beamte war 2010 in den Vorruhestand versetzt worden. Danach gründete er zusammen mit seinem Sohn (gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft) einen Baustoffhandel, meldete ihn später offiziell ab – führte ihn aber tatsächlich dann aber weiter. Insgesamt ergaben die Berechnungen der Wirtschaftsstrafkammer dadurch einen Schaden von rund 360.000 Euro durch nicht gezahlte Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer plus überzogener Pensionszahlungen. Denn der Beamte hatte seinen Zuverdienst nicht mitgeteilt, deshalb waren ihm seine Versorgungsbezüge unverändert ausgezahlt worden, als habe er nichts zusätzlich an Geld verdient – dies wurde vor Gericht als Betrug gewertet.
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Die Steuerhinterziehungen sind beim Finanzamt 2017 aufgefallen. Danach gab es eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann. Zwei der 44 Fälle erfüllten sogar den Tatbestand der besonders schweren Steuerhinterziehung: Das gilt für Hinterziehungen von mehr als 50.000 Euro pro Tat.
In einem ersten Strafverfahren vor dem Amtsgericht Arnsberg war insgesamt ein noch höherer Schaden von insgesamt 580.000 Euro zugrunde gelegt worden. Von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes wurde die Summe in einem zweiten Prozess nach unten korrigiert, außerdem wurde die Zahl der Steuerhinterziehungen um einen Fall reduziert. Angesichts der letztlich jetzt errechneten geringeren Schadenssumme und weil sich der 64-Jährige vor Gericht voll geständig und einsichtig zeigte, gab es eine Strafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Der Mann muss außerdem 2500 Euro an die Staatskasse zahlen und die hinterzogenen Steuern bezahlen. Außerdem sind ihm seine Pensionsbezüge gekürzt worden.