Meschede. Die Corona-Inzidenz im Hochsauerlandkreis ist über die 35er-Grenze gestiegen. Damit drohen erneut Verschärfungen. Die Übersicht.
Der Hochsauerlandkreis hat am Freitag (13. August) die 35er-Marke bei der Corona-Inzidenz überschritten. Damit droht er von Stufe 1 in Stufe 2 zu rutschen - das bedeutet einige Verschärfungen. Die bisher geltenden ganz strengen Corona-Einschränkungen hat das Land Nordrhein-Westfalen allerdings ausgesetzt. Es ist wird also nicht beispielsweise zur Schließung der Innen-Gastronomie kommen, wenn eine Region die 50er-Marke überschreitet. Aber: Ab dem 35er-Wert gelten weitere Einschränkungen.
Acht Tage über 35
Dazu muss der Wert jedoch an acht aufeinander folgenden Tagen über 35 liegen. Ist dies der Fall, gelten am übernächsten Tag die Regeln der Inzidenzstufe II. Die Übersicht der wichtigsten Punkte für die Stufe II (Sieben-Tage Inzidenz zwischen 35,1 und 50,0):
Gastronomie
Die Außengastronomie ist ohne negative Testnachweise erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden; für Betriebsangehörige auch ohne negative Testnachweise.
Einkaufen
Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm (ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm gilt eine Person pro 20 qm).
Freizeit
Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.
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Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind bei einer Landesinzidenz unter 50 auch in den Innenbereichen mit negativen Testnachweisen möglich.
Tourismus
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Auf Campingplätzen ist auch Zelten zulässig.
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Kultur
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang oder Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.
Sport
Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining ist nicht erlaubt. Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.