Eslohe/Bremke. Bei der Windkraft-Bürgerversammlung in Eslohe sind viele Fragen zu den konkreten Vorhaben offen geblieben. Jetzt gibt es die Antworten.
Bei der Bürgerversammlung der Gemeinde Eslohe zum Thema Windkraft sind viele Fragen zu den konkreten Vorhaben in der Gemeinde Eslohe offen geblieben. Windkraft-Experte Diplom-Ingenieur Michael Ahn aus Coesfeld, der die Gemeinde seit Jahren bei diesem komplexe Thema begleitet, hatte immer wieder auf die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises verwiesen. Wir haben den Hochsauerlandkreis um die Beantwortung der Fragen gebeten, auf die es in der Versammlung keine Antworten gab.
Wie weit ist das Verfahren für den Bereich „Auf der Sange“ aktuell?
Für den Windpark auf der Sange hat der Hochsauerlandkreis in dieser Woche den Vorbescheid für die fünf beantragten Windkraftanlagen erteilt. Bislang hatte der Hochsauerlandkreis den beantragten Vorbescheid nicht erlassen, weil die Bezirksregierung Arnsberg raumordnungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hatte. Sie sind nach Angaben der Kreisverwaltung nun seitens der Bezirksregierung ausgeräumt worden. Daher gebe es für den Hochsauerlandkreis keine haltbaren Gründe, den Vorbescheid nicht zu erteilen. Die neue 1000-Meter-Abstands-Regelung zur Wohnbebauung gilt in diesem Fall nicht. Zwar hat der Landtag in Düsseldorf die sogenannte „Abstandsregelung“ und damit die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch in seiner Sitzung am 1. Juli verabschiedet. „Die Crux ist aber, dass das Gesetz bis heute nicht verkündet und damit nicht in Kraft getreten ist“, so Jürgen Uhl als Sprecher der Keisverwaltung. Für den Hochsauerlandkreis sei gegenüber dem Antragsteller weder ein Zögern noch Warten rechtlich möglich. Eine Übergangsregelung ist in Düsseldorf nicht getroffen worden. Mit der Erteilung des Vorbescheids sei jedoch noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Anlagen letztlich auch gebaut würden. Für den Bau der Anlagen ist laut Kreis eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die einem gesonderten Verfahren erteilt werden muss. In diesem Rahmen werde eine Reihe weiterer Kriterien geprüft.
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Wie weit ist das Verfahren für den Bereich „Goldener Strauch“?
Für den Bereich Goldener Strauch liegt der Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von vier Windrädern vor. Die Antragsunterlagen sollen bis Ende September vervollständigt werden.
Kann der Hochsauerlandkreis eine zeitliche Einschätzung für die Bereiche „Auf der Sange“ und „Goldener Strauch“ abgeben, wann es mit welchen Schritten weitergehen wird?
Die Frage kann der Hochsauerlandkreis nicht beantworten. Es sei nicht abzuschätzen, wann angeforderte Stellungnahmen abgegeben werden und ob sie positiv oder negativ ausfallen. Wenn Stellungnahmen vorliegen, werden sie geprüft. Anschließend werden die weiteren Verfahrensschritte festgelegt. Bei unvollständigen Anträgen sind die ergänzenden Unterlagen abzuwarten und zu prüfen. Anschließend werden auch hier die weiteren Verfahrensschritte festgelegt. Die Verfahren seien sehr komplex.
Liegen für den Bereich „Auf dem Herrscheid“ bei Cobbenrode bereits Anträge für den Bau von Windrädern auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe vor. Wenn ja, wie weit ist das Verfahren?
Für den Bereich liegt ein Antrag der Firma ABO-Wind auf Errichtung von zwei Windkraftanlagen vor. Die Unterlagen sind allerdings unvollständig.
Kann der Hochsauerlandkreis etwas dazu sagen, wie es sich mit den Windrädern verhält, die „Auf dem Herrscheid auf Lennestädter Gebiet geplant sind? Kommt dort die neue 1000-Meter-Regel in Betracht oder ist das Verfahren dafür zu weit fortgeschritten?
Der Immissionsschutzbehörde liegen keine Informationen über die geplanten Windenergieanlagen vor.