Schmallenberg/Hamm. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil im Streit zwischen Waldbauern und Trägerverein gesprochen. Erste Stimmen und Infos zum Urteil.
Ein Erfolg für die Oberkirchener Waldbauern: Nach jahrelangem Streit hat das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstagmittag der Klage der beiden stattgegeben. Sie müssen die Wisente bzw. die durch die Wisente entstandenen Schäden in ihrem Wald nicht mehr dulden. Die beiden dürfen vom Trägerverein nun verlangen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wisent-Schäden zu verhindern.
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„Die beiden Forstwirte müssten diese Eigentumsbeeinträchtigungen insbesondere nicht (mehr) unter dem Gesichtspunkt dulden, dass es sich bei der Freisetzung der Wisente um eine naturschutzrechtliche Maßnahme – im Sinne von § 65 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) – handele“, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes: „Die Unzumutbarkeit der (weiteren) Duldung durch die Forstwirte folge nämlich jedenfalls aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablauf sowie dem Umstand, dass der mit der Freisetzungsphase, die dazu dienen habe sollen, Erfahrungen darüber zu sammeln, wie sich die ausgesetzten Wisente in Freiheit verhalten würden, verfolgte Zweck erreicht sei. Von vornherein sei diese Freisetzungsphase auf einen begrenzten Zeitraum angelegt gewesen und dürfte nicht über Gebühr ausgedehnt werden.“
Fortsetzung des Projektes nicht mehr nötig
Und die Ziele dieser Phase seien erreicht, eine Fortsetzung zur Realisierung des Projektes ist also nicht mehr nötig, so das Urteil. „Auch eine dem beklagten Verein zuzubilligende Übergangsfrist für die Vorbereitung und Umsetzung der im Anschluss an die Freisetzungsphase zu treffenden Entscheidungen wäre inzwischen abgelaufen“, heißt es weiter. Der Trägerverein hatte zuletzt mitgeteilt, ein Abschluss sei noch nicht absehbar. Diese Meinung teilte der Senat des OLGs aber nicht: „Sie stünde nämlich in offenem Widerspruch zu vorangegangenen Äußerungen des Vereins in den Jahren 2014 und 2016, wonach die Freisetzungsphase erfolgreich abgeschlossen gewesen sei.“
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Allerdings hat der Senat hat in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Es ist aber ein richtiger Schritt“, erklärte Waldbauer Hubertus Dohle aus Oberkirchen: „Richtig für die Waldbauern, aber auch für die Tiere.“ Denn die Wisente gehören dort nicht hin, machte Dohle noch einmal deutlich. Nun wartet er kommende Schritte ab, sagt aber: „Ich plädiere, dass nun endlich Schluss ist, dass die Vernunft siegt.“ Es sei inzwischen klar, dass das Projekt so in seiner Form keinen Sinn mache, so Dohle.