Meschede. Anwohner in Meschede haben sich erschreckt und bei der Bundeswehr beschwert: Demnach gab es über Meschede doch Tiefflüge der Luftwaffe.
Die Bundeswehr hat ihre Angaben zu Tiefflügen über Meschede korrigiert. Demnach haben am Mittwoch, 8. Juni, entgegen ersten Meldungen doch Kampfflugzeuge der Luftwaffe die Stadt in niedriger Höhe im Tiefflug überflogen. Zunächst hatte sie das dementiert.
Wie berichtet, hatte das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Anfrage bestätigt, dass zwei Tornado-Kampfflugzeuge um 10.07 Uhr Meschede zunächst auf dem Hinflug für einen Übungseinsatz zum Truppenübungsplatz Paderborn-Sennelager überflogen hatten – nach Auswertung der Radardaten in einer Höhe von 4570 Metern. Nach Informationen dieser Zeitung kam sie vom Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz. Der Rückflug wiederum sei um 10.23 Uhr gewesen – dabei sei der HSK im Bereich von Marsberg in einer Höhe von 790 Metern überflogen worden. Allerdings: Es gab auch einen weiteren Überflug.
Keine Einschränkungen über Meschede
Inzwischen steht nach einer Anfrage eines Mescheder Bürgers fest, dass es diesen zusätzlichen Überflug gegeben hat – und zwar um 10.55 Uhr. Der Mescheder lebt am Hardtkopf, über sein Haus sind die Kampfflugzeuge geflogen. Er, seine Frau und seine Nachbarn seien höchst erschrocken darüber gewesen, sagt er.
Ein Sprecher der Bundeswehr bestätigt jetzt nach Auswertung der Radardaten, dass zwei Bundeswehr-Jets die Stadt von Nordwest nach Südost im Rahmen der Tiefflugausbildung in einer Höhe von rund 150 Metern überflogen hätten: „Ich bedauere außerordentlich, dass Sie durch diesen Einsatz derart erschreckt wurden“, so ein Sprecher des Luftfahrtamtes an den Mescheder. „Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der Überflug eines Kampfflugzeuges in dieser Höhe ein nachhaltiges Erlebnis ist, dass auch den Eindruck erwecken kann, die Flughöhe wäre unzulässig niedrig. Dieser Eindruck kann noch verstärkt werden, wenn, wie in diesem Fall, zwei Kampfflugzeuge an dem Überflug beteiligt sind.“
Das Flugstundenkontingent der Luftwaffe für Tiefflüge sei vom Bundesministerium der Verteidigung genehmigt und stark limitiert. Der Tiefflug über Meschede sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen. Die Bundeswehr betont: „Der Bereich Meschede unterliegt keiner besonderen Einschränkung für den militärischen Flugbetrieb. Grundsätzlich ist über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1000 Fuß (300 m) über Grund. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf hierbei nach vorheriger Anmeldung in wenigen aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (150 m) über Grund reduziert werden.“
Für den taktischen Einsatz von Kampfflugzeugen seien Tiefflüge unter Sichtflugbedingungen ein „wesentliches Grundelement“: „Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet jedoch dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind.“ Die Belastung der Bevölkerung bleibe „auf das unvermeidbare Maß begrenzt“.