Meschede. Die Corona-Zahlen sinken. Doch Vereine, von der kfd bis zu Chören und Orchester müssen noch Regeln einhalten, wenn sie sich treffen wollen.

Das öffentliche Leben kommt langsam wieder in Gang. Dabei stellt sich auch für viele Vereine die Frage: Was ist erlaubt, was nicht. Brauchen unsere Mitglieder noch einen Test und zusätzlich eine Maske oder reicht es, wenn wir die Abstände einhalten? Die Redaktion Meschede hat die wichtigsten Regeln für Vereine in NRW bei der aktuell stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 in Land und Kreis zusammengefasst. Dabei wird deutlich: Während in der Politik die Aufhebung der Maskenpflicht diskutiert wird, gilt das für die Testpflicht noch lange nicht. Das trifft vor allem die Ungeimpften.

Versammlungen

Jahreshauptversammlungen oder auch nur Zusammenkünfte von Vereinen, die keinen Sport machen, bleiben ein Problem. Das lockere Treffen der Mitglieder oder die Generalversammlung ist nur mit vorherigem Test möglich. Die Treffen gelten dann laut Auskunft der Stadtverwaltung als private Veranstaltung und sind mit bis 250 Personen möglich. Aber: Alle brauchen einen negativen Test beziehungsweise müssen doppelt geimpft oder genesen sein. Außerdem ist die einfache Rückverfolgung sicherzustellen. Das heißt, alle müssen sich in eine Teilnehmerliste eintragen.

Bildungsveranstaltungen

Wer dagegen Bildungsveranstaltungen anbietet, beispielsweise einen Vortrag, einen Englisch- oder Computerkurs, kann auf eine Maske am Sitzplatz verzichten, wenn für ausreichende Belüftung und Luftfilterung gesorgt ist. Da die Inzidenz im ganzen Land unter 35 liegt, sind auch Tests nicht mehr notwendig.

Kinder

Eine Ausnahme gilt auch für Angebote für Kinder, da sind Zusammenkünfte innen für 30 und außen für 50 „junge Menschen ohne Altersbegrenzung“ und ohne Test erlaubt. Auch innen kann dabei auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.

Auch interessant

Sport

Bei Sportvereinen kommt die Landesinzidenz ins Spiel. Kontaktsport ist da zurzeit - unter einen Inzidenz im Kreis von 35 - für bis zu 100 Personen möglich. Da auch die Landesinzidenz stabil unter 35 ist, entfällt auch die Testpflicht für alle, die noch nicht doppelt geimpft oder genesen sind. Bei Sportveranstaltungen dürfen maximal ein Drittel der Sitzplätze ausgenutzt werden. Für außen nennt die Corona-Regel des Landes keine Höchstbegrenzung für Besucher, innen dürfen es maximal 1000 sein.

Chöre

Chöre dürfen wieder proben, müssen aber - innen wie außen - zwei Meter Abstand in alle Richtungen halten, einen Test nachweisen und Maske tragen. Maximal 30 Personen - in sehr großen Räumen wie Kirchen oder Konzertsälen auch 50 Personen - dürfen zusammenkommen. Draußen gilt keine Personenbegrenzung, aber laut Chorverband das Tragen von Masken bei mehr als 25 Personen. Nötig sind außerdem: eine ständige Durchlüftung (innen), eine Teilnehmerliste für die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (immer). Die Regeln gelten nicht nur für Chöre, sondern für alle Veranstaltungen und Versammlungen, bei denen gemeinsam gesungen wird.

Orchester

Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb ist wie bei den Chören auch für Orchester innen mit 30 bzw. 50 Personen - je nach Größe des Raumes - erlaubt. Auch hier gilt alle müssen eine negativen Schnelltest vorweisen, doppelt geimpft oder genesen sein und die Abstände einhalten. Außen gilt keine Personenbeschränkung, aber innen wie außen braucht man Teilnehmerlisten für die Rückverfolgbarkeit und es gilt die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln.

Veranstaltungen

Konzerte oder auch Theateraufführungen sind außen und innen mit bis zu 1000 Zuhörer wieder möglich, aber auch da müssen alle Beteiligten, Besucher wie Ausführende einen negativen Test vorweisen. Der Veranstalter braucht ein Hygienekonzept, einen Sitzplan. Laut Chorverband NRW sind außen Konzerte für bis zu 250 Personen auch ohne Test möglich.

Ab 1. September

Weitere Erleichterungen sind ab dem 1. September geplant - bei stabilen Inzidenzen in Land und Kreis unter 35 - dann wären Schützenfeste oder Musikfeste für bis zu 1000 Personen (mit Test) und genehmigtem Konzept möglich. Sportfeste könnten ohne Personenbegrenzung, aber ebenfalls mit Test zugelassen werden.

Hintergrund

In Meschede sind die Abstriche bisher an folgenden Stellen möglich:

DRK Kreisverband Meschede, Kolpingstraße 11, 0291 90249205, Online-Buchung: www.etermin.net/hsk-schnelltest. Auf das Ergebnis muss man vor Ort warten.

Körperformen, Viewpoint Vogel GmbH, Oesterweg 9, 0291/ 12270020, Termine unter: www.teststelle-meschede.de

Apotheke am Brunnen, Kaiser-Otto-Platz 3-4, 0291 58391, Online-Buchung www.apo-meschede.de Das Ergebnis ist über einen Code etwa nach 15 Minuten auf einer Website einsehbar.

Ruhr-Apotheke, Ruhrplatz 2, 0291 99750, Online-Buchung www.ruhrapotheke-meschede.de Man erhält einen Link als Mail, über den man das Ergebnis einsehen kann.

Dr. med. Gisbert Breuckmann, Breiter Weg 3, 02903 2000 / 2020

HNO-Praxis Dr. Peter Winkelmann, Hünenburgstraße 3a, 0291 6642

Hotel & Restaurant Luckai Christine-Koch-Straße 11 59872 MeschedeTel.: 02903/ 9752-0, Mail: info@hotel-luckai.de

Alle Kontaktdaten und weitere Stellen im Kreis finden sich auch unter www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-aktuell/corona-schnelltests

Aber auch Arbeitgeber, die sich haben schulen lassen und Schulen können negative Testergebnisse bescheinigen. Dies gilt ausdrücklich auch für das Angebot von Selbsttests „unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person“.

Auch interessant

Gültigkeit

Ein Test gilt für 48 Stunden.Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder gewöhnlichen Aufenthalt haben seit dem 8. März die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenfrei anhand eines Corona-Schnelltestes auf das Virus testen zu lassen.