Schmallenberg. Sven Lembcke öffnete vor wenigen Wochen gemeinsam mit dem Ebbinghof, Kurse bietet er seitdem aber keine an. Er kämpft auf juristischem Weg.
Mitte Februar öffnete nicht nur das Familotel Ebbinghof und rief damit Polizei und Ordnungsamt auf den Plan, sondern auch das Kickbox-Center Lembcke in Bad Fredeburg. Beide Inhaber, Daniela Tigges für das Familotel und Sven Lembcke für das Kickbox-Center, hatten zuvor eine gemeinsame Mitteilung herausgegeben, worin sie ihren Schritt begründeten.
„Wenn es so weiter geht, wird es bald in Schmallenberg keine Sportschule wie unsere mehr geben. Wir wollen einen wichtigen Beitrag für die Gesunderhaltung der Gemeinschaft leisten, und dürfen es nicht“, so Lembcke über die Aktion. Natürlich spiele auch die Wirtschaftlichkeit in der Corona-Krise eine Rolle.
Am Öffnungstag selber hatte Lembcke seine Schülerinnen und Schülern dann aber gebeten, doch nicht zu kommen. Er wolle eine Konfrontation der Sportler mit der Polizei verhindern. Seitdem hat er auch keine Kurse wieder angeboten, will eine Zwangsschließung verhindern, befürchtet zudem entsprechende Bußgelder: „Ich habe aber auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet.“
Sportstudio der Bildungseinrichtung
Denn Lembcke sagt, er sei kein reines Sportstudio, sondern eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung. Diese dürften laut Corona-Schutzverordnung öffnen, so Lembcke. Er kämpft also weiter um eine Öffnungsperspektive: „Das Ordnungsamt hat gesagt, dass sie das prüfen wollen. Diese Versprechungen wurden aber nicht eingehalten.“ Zwar sei Lembcke auf dem richtigen Weg, wie er selber sagt, doch auch sein Anwalt habe ihm gesagt, dass er keine Erfolgsaussichten auf dem juristischen Weg habe: „Aber ich habe noch ein oder zwei Optionen, ich will mich noch nicht geschlagen geben.“
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Er hoffe nun auch auf „Menschlichkeit“ und eine „vernünftige Begründung“ seitens des Ordnungsamtes, um Klarheit zu schaffen. Martin Dornseifer von der Stadt Schmallenberg teilt dazu mit, dass der Betrieb von Fitnessstudios, worunter auch ein Kickbox-Center zu fassen sei, nach der aktuellen Gesetzeslage nicht erlaubt sei. Würde es sich bei einem Kickbox-Center um eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung handeln, so würde dies unter den Paragraf Sieben der Schutzverordnung fallen, „wonach explizit Sportangebote der Bildungsträger untersagt sind“. Eine Öffnungsperspektive gebe es erst ab einem stabilen Inzidenz-Wert unter 50.