Wasserfall. Das Fort Fun zieht im Kampf für eine Öffnung auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Erwägung. Die Sorgen im Park werden immer größer.
Damit er endlich wieder öffnen darf, ist der Freizeitpark Fort Fun letztlich auch bereit, den Klageweg zu beschreiten. Das macht die Parkleitung in einem Brief an NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart unmissverständlich deutlich. Zuletzt hatte schließlich auch der Heidepark Soltau vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Park darf unter Auflagen wieder öffnen. Das Pinkwart-Schreiben, das Parkchef Andreas Sievering in der vergangenen Woche gegenüber unserer Zeitung angekündigt hatte, ist inzwischen abgeschickt.
„Durch die angekündigten Öffnungsschritte unserer Nachbarländer wie Belgien und den Niederlanden, kann sich bei den Menschen die Motivation zu einem Grenztourismus entwickeln“, sagt Sievering. „Diese mögliche Entwicklung und die nicht vorhandenen Perspektiven könnten uns dazu veranlassen, weitere Maßnahmen anzustoßen und gegebenenfalls eine Klage einzureichen“, schreibt er an Pinkwart. Und ergänzt: „Dies sollte aber im Vertrauen zu unserer Landespolitik der letzte denkbare Schritt für uns sein.“
Das Motto „Draußen vor Drinnen“ müsse gemäß der Gesellschaft für Aerosolforschung konsequent umgesetzt werden. „Daher fordern wir in der neuen Landesverordnung ab einer Inzidenz von unter 100 eine bevorzugte Öffnung von Freizeitparks und Außengastronomie, sowie eine Gleichstellung mit den Zoos und Tierparks“, so Sievering, der den Minister darum bittet, die Sichtweise des Fort Fun für die Freizeitindustrie und Gastronomie in die Diskussion mit einzubringen und den entscheidenden Gremien zu schildern. Man wolle Teil der Lösung sein und den Menschen eine Perspektive ihrer Freizeitgestaltung bieten.
Sievering verweist in diesem Zusammenhang auf einen offenen Brief, den die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) am 11. April 2021 an die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsminister der Länder verschickt hatte. Darin geht die Gesellschaft auf die äußerst seltene Ansteckungsgefahr und Übertragung der SARS-CoV-2 Viren im Freien ein und bemängelt zugleich „dass die öffentliche Debatte immer noch nicht den wissenschaftlichen Erkenntnisstand abbildet.“
Zentraler Baustein der wissenschaftlichen Untersuchung sei die Erkenntnis, dass „die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren fast ausnahmslos in Innenräumen stattfindet“, wie zum Beispiel in Wohnungen, Büros, Klassenräumen und Betreuungseinrichtungen. Gleichzeitig ergeht der Appell an die Regierung, die Menschen dahingehend zu sensibilisieren, dass im Innenbereich vorgenannter Orte die Gefahren lauern und nicht in Parks, an Flusspromenaden, in Innenstädten oder Biergärten.
„Wir als Freizeitpark haben bereits im letzten Jahr in enger Abstimmung mit unserer Gemeinde ein bewährtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept verfasst, das besondere Maßnahmen zum Schutz der Besucher und zur Sicherung der Gesundheit der Beschäftigten beinhaltet“, schreibt Sievering an Pinkwart. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes sei zum Beispiel die Kapazitätsbegrenzung durch eine Ermittlung einer maximalen Besucherzahl pro Besuchstag gewesen, die allgemeine Ausweitung der Hygiene- und Sicherheitsregeln, sowie die Eintrittsteuerung und die Kontaktverfolgungsmöglichkeiten über den Onlineshop.
Inzwischen habe man sogar weitere Verbesserung der Hygienemaßnahmen vorgenommen - unter anderem durch die Integration einer digitalen App zur Überwachung des Reinigungszyklusses der Toilettenanlagen“, betont der Parkchef. Weiterhin sei geplant, das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreis mit der zusätzlichen Integration der LUCA -APP zu unterstützen.
Ebenso wie bereits NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weist Sievering auch Pinkwart darauf hin, dass die Öffnung der Skigebiete sowie der Zoos zuletzt deutlich gezeigt habe, dass ein geeigneten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zur allgemeinen Infektionsvermeidung beitrage und dass eine Kombination der Maßnahmen dazu führe, dass die Menschen zugleich ein Stück Bewegungsfreiheit zurückerhalten. „Diese Form der Bewegungsfreiheit können wir unseren kleinen und großen Gästen ebenfalls bieten. Unser Freizeitpark bietet aufgrund der Weitläufigkeit und einer Größe von rund 60 Fußballfeldern ausreichend Fläche, um einen coronakonformen Freizeitparkbesuch zu erleben“, betont Sievering.
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Bereits die Anreise sei kontaktarm zu bewältigen, da die Gäste vorwiegend mit dem privaten Pkw anreisen und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Sievering verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg, nach dem der Heide-Park Soltau unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts wieder öffnen darf. Die Kammer war zu der Überzeugung gelangt, dass das Öffnungsverbot angesichts des erarbeitetem umfassenden Hygienekonzepts das Recht auf Berufsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.
Die Sorgen werden größer
- Trotz der fehlenden Öffnungsperspektive hat man es im Fort Fun durch verschiedene Maßnahmen und andere Priorisierungen bislang geschafft, die Kurzarbeit für das fest angestellte Team zu vermeiden.
- „Sollte sich jedoch in Kürze keine Öffnung abzeichnen, so sind wir gezwungen, ab Mitte Mai 2021 Kurzarbeit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzumelden“, macht Sievering in seinem Schreiben an Pinkwart deutlich.
- Das Ausbleiben einer konkreten Öffnungsstrategie bedeute weiterhin, dass man als Arbeitgeber die bereits akquirierten Saisonarbeitskräfte nicht einstellen können und uns sie unter Umständen durch das Ausbleiben einer Perspektive eventuell nicht mehr zur Verfügung stünden. Des Weiteren verlören die Schülerinnen und Schüler sowie die Studenten im regionalen Umfeld ihre klassische Nebentätigkeit.