Meschede. Der FDP-Politiker Cronenberg aus dem Hochsauerland wird Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeslockdown erheben. Ein Grund: die Ausgangssperren.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Cronenberg aus dem Hochsauerlandkreis wird Verfassungsbeschwerde erheben gemeinsam mit 50 weiteren Kollegen wegen der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundestag stimmt am Mittwoch darüber ab. Der so genannte Bundeslockdown führt zu weiteren Corona-Maßnahmen, unter anderem gelten Ausgangssperren, wenn die Inzidenz die 100 überschreitet. Auch der Hochsauerlandkreis wäre davon betroffen.
Weitere Elemente gefordert
„Trotz einiger richtiger Elemente lehne ich das Gesetz ab“, erklärte Cronenberg gegenüber dieser Zeitung. „Gut ist, dass die FDP-Forderung nach bundeseinheitlichen wenn-dann Regeln aufgegriffen wurde. Schlecht ist, dass Union und SPD wesentliche weitere Verbesserungen ablehnen: Es braucht mehr Kriterien als die Inzidenz, z.B. Positivquote und Belastung der Krankenhäuser.“
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Modellkommunen müssten darüber hinaus weiter möglich bleiben. Cronenberg: „Nichts ist wichtiger als Erfahrungen zu sammeln und aus diesen zu lernen. Infektionsschutz ist Gefahrenabwehr. Geht von Geimpften praktisch keine Gefahr aus, ist eine Ausgangssperre verfassungswidrig.“
Wiese (SPD) verteidigt Gesetz
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese hatte das Vorgaben am Morgen auf Twitter verteidigt. „Es sind erhebliche Einschränkungen, sie sind aber verhältnismäßig und in der jetzigen Situation mit den steigenden Fallzahlen erforderlich“, erklärte der Hochsauerländer. Am Nachmittag teilte er dieser Zeitung auf Anfrage mit: „Ich habe mit Ja gestimmt, denn für mich ist klar: Bei besonders hohen Infektionszahlen bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie klarerer und bundeseinheitlicher Regelungen, die für alle einfach nachvollziehbar sind und einen schnellen Dämpfungseffekt auf das Infektionsgeschehen haben.“
Aber klar sei auch: Der Weg raus aus der Pandemie führe letztlich nur über die Impfungen. „Hier geht es jeden Tag mehr voran. In Anbetracht der Infektionslage trifft den Staat eine Schutzpflicht. Dies gilt auch für die Spät- und Langzeitfolgen (Long-Covid) von Infizierten, aber auch um das Risiko weiterer Virus-Mutationen zu verhindern. Wichtig ist: Die bundeseinheitlichen Regelungen, insbesondere die Ausgangsbeschränkungen, treten spätestens Ende Juni außer Kraft, sind an eine Inzidenz von über 100 gekoppelt und können nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Kraft treten. Zudem ist es gut, dass Kinder bis 14 in Gruppen auch weiterhin im Freien Sport ausüben können.“
Sensburg (CDU) stimmt zu
Kritisch hatte sich hingegen der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg zuletzt vor einer Woche in dieser Zeitung geäußert: „Ich halte nichts von den geplanten Ausgangssperren. Wir sollten den Menschen nicht vorschreiben, wann sie ihr Haus verlassen dürfen und wann nicht.“ Am Mittwoch erklärte er allerdings: „Ich habe dem Gesetzentwurf trotz Bedenken zugestimmt, da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zahlreiche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf bewirkt hat, die dem Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage dienen. Maßgeblich für meine Entscheidung war, dass alle Notbremsenmaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 befristet sind. Außerdem war es für mich wichtig, dass wir auch bei den Ausgangsbeschränkungen Erleichterungen für die Menschen durchsetzen konnten. Diese gelten nun im Wesentlichen nur von Mitternacht bis 5 Uhr morgens. Mit den stetig steigenden Impfzahlen überwinden wir so die Covid-19-Pandemie Schritt für Schritt.“