Meschede. Kommt die Corona-Notbremse wie geplant, gilt eine Ausgangssperre im HSK. Wie stehen die HSK-Abgeordneten Sensburg, Wiese und Cronenberg dazu?

Die Bundesregierung spricht von einer Corona-Notbremse: Ab einer Inzidenz von 100 sollen unter anderem Ausgangssperren gelten. Der Hochsauerlandkreis wäre aktuell betroffen. Über das Gesetz wird noch im Bundestag debattiert. Wir stehen die heimischen drei Abgeordneten zu einer drastischen Grundrechtseinschränkung wie einer Ausgangssperre?

Patrick Sensburg (CDU)

Patrick Sensburg (CDU).
Patrick Sensburg (CDU). © Archiv

Ich halte nichts von den geplanten Ausgangssperren. Wir sollten den Menschen nicht vorschreiben, wann sie ihr Haus verlassen dürfen und wann nicht.

Zumal eine solche Ausgangssperre nicht nur kaum zu kontrollieren ist, sondern auch nach Expertenmeinung kaum etwas bringt um die Infektionszahlen zu senken. 99 Prozent der Infektionen passieren in Innenräumen, während Ansteckungen im Freien nach wie vor die absolute Ausnahme bilden.

Eine Förderung von Luftreinigungssystemen in Schulen und Betrieben durch den Bund wäre allemal hilfreicher als diese einseitige Diskussion um immer neue Beschränkungen.

Dirk Wiese (SPD)

Dirk Wiese (SPD):
Dirk Wiese (SPD): © www.marco-urban.de | Marco Urban

Die Ausgangsbeschränkungen sind ein erheblicher Eingriff. Aber Corona macht keine Pause und unsere Bürgerinnen und Bürger beklagen zurecht einen bundesweiten Flickenteppich. Erwartet werden gemeinsame, klare und nachvollziehbare Regelungen, die für alle gelten.

Wenn im hessischen Waldeck-Frankenberg die Inzidenz über 100 liegt und im Hochsauerlandkreis auch, muss eine einheitliche Notbremse wirken, um das Virus zu bekämpfen und Akzeptanz sowohl in Willingen als auch in Brilon zu gewährleisten. Wichtig ist der SPD, dass eine befristete Bundesverordnung nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Kraft treten kann. Dies haben wir bereits durchgesetzt. Und wichtig bleibt, dass neben dem Inzidenzwert weitere Kriterien zur Einschätzung der Lage vor Ort herangezogen werden. Nur dann halten wir unter diesen ohnehin schwierigen Umständen, Ausgangsbeschränkungen für verhältnismäßig.

Carl Cronenberg (FDP)

Carlo Cronenberg (FDP).
Carlo Cronenberg (FDP). © Archiv

Eine nächtliche Ausgangssperre ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte. Ich lehne dies kategorisch ab. An der frischen Luft lösen sich Aerosole sofort auf, in Wohnungen sind sie gefährlich.

Lokales Infektionsgeschehen erfordert lokale Maßnahmen und keine generellen Ausgangssperren. Die Bundesländer können schon heute zu solchen Maßnahmen greifen.

Auch haben die Verwaltungsgerichte in den Ländern ähnliche Restriktionen wie Ausgangssperren bereits gekippt.

Mit dem beabsichtigten Bundesgesetz bleibt nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht – eine zu hohe Hürde für die Bürger. Insgesamt ein untauglicher Versuch vom Regierungsversagen bei der Impfkampagne abzulenken.

>>> Verfolgen Sie unsere Berichterstattung zu Corona im HSK hier.