Bad Fredeburg. Die Polizei hat am Sonntag die Vermisstensuche in Bad Fredeburg mit einem Hubschrauber wieder eingestellt. Das sind die Gründe:

Mit einem Polizeihubschrauber hatte die Polizei am Sonntagnachmittag nach einer vermissten Person in Bad Fredeburg gesucht. Später wurde die Suche eingestellt.

Nach ersten Informationen aus der Familie des Vermissten habe man davon ausgehen müssen, dass Lebensgefahr für den Mann bestand, erläuterte Polizeipressesprecher Holger Glaremin. Später habe sich dann aber herausgestellt, dass dem nicht so sei.

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Jeder Erwachsene entscheidet selbst über Aufenthaltsort

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene selbst entscheiden, dass er seinen gewohnten Lebenskreis verlassen will, so Glaremin. Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es sei nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn keine Gefahr für Leib oder Leben besteht.

Nur der Aufenthaltsort wird ermittelt

Sofern aber eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der „Aufenthaltsermittlung“. Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten dann informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei damit erledigt.

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Kinder werden immer gesucht

Anders sei das, so Glaremin, „wenn wir zum Beispiel einen Abschiedsbrief finden oder wenn eine Person gesucht wird, die orientierungslos ist.“ Immer suche die Polizei, wenn Kinder vermisst würden.