Meschede. Nachsicht in Corona-Zeiten? Die Polizei hat ein Paar sanktioniert, das Pizza in Meschede abholte. Die Beamten stellten einen Verstoß fest.

Sollten Behörden in Corona-Zeiten nachsichtiger sein? Beamten der Polizei in Meschede haben diese Frage für sich mit einem Nein beantwortet, und auch ihr Pressesprecher Holger Glaremin pflichtet ihnen bei. Die Geschichte handelt von einer Pizza-Abholung am Sonntagabend in der Fußgängerzone von Meschede.

Dankbar für jeden Kunden

Michele Tiscione vom italienischen Restaurant La Tavola da Franco geht es im Corona-Lockdown wie fast allen Gastronomen: Er blickt auf leere Tische in seinem zwangsgeschlossenen Betrieb, bietet Speisen zur Abholung an und sagt: „Ich bin über jeden dankbar, der kommt!“ In normalen Zeiten profitiert die Pizzeria von ihrer Lage am Kaiser-Otto-Platz mitten in der Innenstadt, in diesen Zeiten aber besteht ein Problem: Sie ist mit dem Fahrzeug nicht optimal erreichbar für Abholungen. „Und die Pizza sollte daheim ja noch warm sein“, sagte Tiscione.

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Was er am Sonntagabend erlebte, nennt er eine „zweischneidige Sache“. Als Anlieger weiß er, wie viele Fahrzeuge unberechtigt besonders in den Abendstunden verbotenerweise einfach so durch die Fußgängerzone fahren. Zugleich kennt er die Duldungen bei vielen Menschen, die doch ein Anliegen haben. Und dann war da jenes Paar, was bei ihm am Sonntagabend bestellt hatte. Es fuhr kurz vor, er blieb sitzen, sie stieg aus zum Abholen der Speisen. Dann kam die Polizei vorbei.

Zehn Euro Bußgeld

Die Beamten, die Verstöße im ruhenden Verkehr oftmals mit Verweis auf die Zuständigkeit der Ordnungsämter nicht ahnden, griffen hier durch. Es halfen auch keine Beschwichtigungen durch den Restaurant-Betreiber. Zehn Euro musste das Paar am Ende als Buße bezahlen. Michele Tiscione hat ihnen zum Ausgleich die Pizza geschenkt, weil er weiß, dass Kunden sich über die Sanktion ärgern und weil er jede Unterstützung benötigt.

Für die Polizei ist die Sachlage klar: „Die Verkehrsregeln weiterhin - auch währen der Corona-Pandemie“, erklärte Pressesprecher Glaremin. Und wer ohne Berechtigung in eine Fußgängerzone fahre, der begehe einen Verstoß, der von der Polizei geahndet werden könne.

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