Meschede/Bestwig/Eslohe/Schmallenberg. Der Winterdienst muss Prioritäten bei der Räumung setzen: Wir haben eine Übersicht für Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg.

Der Winterdienst in unseren vier Kommunen funktioniert in der Regel gut. Dass bei starkem Schneefall nicht überall gleich gute Straßenverhältnisse herrschen, ist nachvollziehbar. Das Personal kann schließlich nicht an allen Orten gleichzeitig sein. In einem Streuplan ist genau festgelegt, in welcher Reihenfolge die Straßen zu räumen sind.

Eslohe

Für die Gemeinde Eslohe sieht dieser Plan wie folgt aus: Priorität 1 haben wichtige Hauptverbindungsstraßen, Schulen, Feuerwehren, Gewerbegebiete und gefährliche Steigungs- und Gefällestrecken. Priorität 2 haben Straßen, die einen Sammelcharakter für hinterliegende Wohngebiete bzw. kleinere Erschließungsbereiche darstellen. Unter Priorität 3 fallen Wohnstraßen ohne Steigungen und wenig bewohnte Anliegerstraßen (Sackgassen etc.).

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„Ein Umlauf für alle Straßen dauert in der Regel ca. 1,5 bis 5 Stunden pro Fahrzeug“, erklärt Guido Hellermann vom Bauhof der Gemeinde Eslohe. „Wir müssen den Winterdienst für etwa 90 Kilometer Straßen und ca. 12 Kilometer Gehwege organisieren.“ Die Mitarbeiter des Bauhofes und der Fremdunternehmer seien bemüht, freie Fahrbahnen und Gehwege (je nach Witterung) in der Zeit von 4 bis 20 Uhr zu gewährleisten.„Es sind sechs Räumfahrzeuge für die Straßenflächen zuständig und vier kleinere Fahrzeuge für Gehwege und Plätze“, so Hellermann. „Die Reinigung der Bushaltestellen, Treppenanlagen und Fußwege übernehmen drei Handkolonnen des Bauhofes.“

Schmallenberg

Auch in Schmallenberg beginnt der Räumdienst je nach Wetterlage schon in der Nacht bzw. den frühen Morgenstunden, um einen verkehrssicheren Zustand auf den Fahrbahnen zu gewährleisten. Geräumt wird nach vier Prioritäten. Zuerst alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive der Gehwege. Anschließend verkehrswichtige Sammelstraßen und Plätze inklusive der Gehwege. Dritte Priorität haben Anliegerstraßen mit besonderen Gefahrenpunkten, zum Beispiel Steigungen. Unter Priorität 4 fallen alle anderen Anliegerstraßen.

Durch viele Ortschaften führen Kreis- und Landstraßen. Um auf diesen Straßen einheitliche Straßenverhältnisse zu schaffen, übernehmen hier der HSK und Landesbetrieb Straßen NRW den Winterdienst für die Stadt Schmallenberg, erklärt Christoph Schöllmann von der Stadtverwaltung Schmallenberg. Insgesamt ist das große Stadtgebiet mit 83 Ortsteilen für den Winterdienst in 23 Gebiete aufgeteilt. Für einen Großteil werden Vertragspartner eingesetzt, also Landwirte und Lohnunternehmer.

Meschede

Zwei Kategorien gibt es in Meschede, wie Pressesprecherin Angelika Beuter erklärt. Dabei werden viel befahrene Straßen und gefährliche Stellen wie Gefällestrecken oder Kreuzungen als erstes abgearbeitet - so zum Beispiel der Schederweg in Meschede. Busstrecken für den morgendlichen Schülerverkehr werden ebenfalls in der Kategorie 1 abgearbeitet. Dann folgen Straßen, die stark frequentiert sind, jedoch aufgrund der Topographie keine gefährlichen Stellen bereit halten.

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In die Kategorie 2 fallen Straßen, die als Wohn- oder Anliegerstraßen eher wenig befahren sind. Gleichzeitig werden die Fußgängerbereiche bedient. Hier werden zunächst Wege geräumt und gestreut, die stark genutzt werden - zum Beispiel in der Innenstadt, Brücken, Treppenanlagen usw. Besonderheiten sind Parkplätze. Hier soll die befahrbare Fläche (Mittelgasse) geräumt bzw. gestreut werden. Da der Schnee nach vielen Fahrzeugbewegungen meist sehr fest wird und kaum noch wegzuschieben ist, werden die Parkplätze ebenfalls in den frühen Morgenstunden bearbeitet.

Bestwig

Das Gemeindegebiet Bestwig ist derzeit in vier Räum- und Streustufen eingeteilt, wie die Pressestelle erklärt. Straßen mit einer starken Frequentierung und gefährlichen Stellen (Gefällestrecken oder Kreuzungen) werden als erstes abgearbeitet. Auch Schulwege gehören zur Kategorie 1. Die weiteren Straßen werden entsprechend ihrer Funktion und dem Gefahrenpotenzial in die Kategorien 2 bis 4 eingeteilt. So werden die Stichstraßen mit reiner Anliegerfunktion in der Regel in der Kategorie 4 berücksichtigt, so dass hier der Winterdienst nachrangig erfolgt.

Das gilt in NRW

Das Straßen- und Wegegesetz NRW verpflichtet die Kommunen, nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen zur Winterwartung. Deshalb sind für den Winterwartungseinsatz Prioritäten festgelegt, nach denen die Straßen befahren werden.

Die Straßen, die weniger verkehrswichtig sind, können nur nachrangig gestreut werden, wenn es die Kapazitäten zulassen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist die Winterwartung auf fast allen Gehwegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke.