Schmallenberg. Mit dem Beginn des Lockdowns gelten neue Corona-Regeln für das Schmallenberger Rathaus. Vorschriften und Zeiten im Überblick gibt es hier.

Auf Grund der hohen Infektionszahlen in den letzten Wochen sind bundesweit ab dem 16. Dezember weitere Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Hinblick auf Begrenzung des Infektionsgeschehens in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wird auch das Rathaus der Stadt Schmallenberg ab Mittwoch bis zunächst einschließlich Freitag, 8. Januar 21, für den Publikumsverkehr geschlossen sein. Für dringende nicht aufschiebbare Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, Besuchstermine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin, dem jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

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Die Kontaktadressen stehen auf der Internetseite der Stadt Schmallenberg unter www.schmallenberg.de zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. Dezember (Heiligabend) und am Donnerstag, 31. Dezember (Silvester), ist das Rathaus komplett geschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für Besuche des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Einwohnermeldeamt Schmallenberg

Das Einwohnermeldeamt ist telefonische unter der Nr. 02972/980-129 bzw. per E-Mail unter der Adresse einwohnermeldeamt@schmallenberg.de und das Standesamt unter der Nr. 02972/980-103 bzw. per E-Mail unter der Adresse standesamt@schmallenberg.de zu erreichen.

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Ebenso steht die zentrale Rufnummer der Stadt Schmallenberg 02972/980-0 zur Verfügung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass viele Angelegenheiten auch über das Bürger-Service-Portal der Stadt Schmallenberg im Internet unter portal.schmallenberg.de erledigt werden können. Dies gilt auch für Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes. Angesichts der angespannten Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie bittet die Stadt Schmallenberg um Verständnis für die getroffenen Regelungen.