Wenholthausen. Ein Mann aus Wenholthausen hat den Sohn seiner Lebensgefährtin mit einer Latte verprügelt. Das Kind war auf dem Bett gehüpft.

Mehr als einmal hat er den Kindern verboten, auf dem Bett zu hüpfen. Mehr als einmal hatten sie seine Worte ignoriert. Schließlich brennen dem 31-Jährigen die Sicherungen durch: Er schlägt den Sohn seiner Lebensgefährtin mit einem Teil des kaputten Lattenrostes mehrmals auf den Po. Wegen gefährlicher Körperverletzung saß er nun auf der Anklagebank des Mescheder Amtsgerichtes.

Die Mutter des Kindes hatte ihn angezeigt. Auch deswegen, weil es nicht der einzige Vorfall in der Beziehung gewesen sein soll. Daran, dass er den anderen Sohn mit der flachen Hand auf den Hinterkopf geschlagen haben soll, konnte sich der Mann allerdings nicht mehr erinnern. Dennoch nehme er auch das auf sich, wenn er damit den Kindern die unangenehme Aussage vor Gericht ersparen könne. Und das konnte er.

Unter Stress gestanden

Mit genau diesem Ziel hatten sich unmittelbar nach dem Auftakt des Prozesses das Gericht, die Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zu einem Rechtsgespräch zurückgezogen. Er wolle nicht bagatellisieren, aber relativieren, leitete der 31-Jährige im Anschluss sein Geständnis ein: Beim Hüpfen auf dem Bett sei zum wiederholten Male der Lattenrost kaputt gegangen.

Als er ins Zimmer kam, habe der Sohn seiner Freundin gerade versucht, den Lattenrost zu reparieren. „Als ich geschimpft habe, ist er frech geworden und hat gesagt: Dann kaufst du mir halt ein neues Bett“. Und genau das war der Moment als der 31-Jährige Rot sah. Er nahm nach eigenen Angaben das abgebrochene etwa 40 Zentimeter lange Stück des Lattenrostes und schlug das Kind zwei bis drei Mal. „Angeschrien habe ich ihn dabei auch“.

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Er habe zur damaligen Zeit sehr unter Stress gestanden, begründete er vor Gericht seine Dünnhäutigkeit. Wie alt der Sohn seiner Freundin zum Zeitpunkt der Tat war, ließ sich im Prozess nicht klären, weil bis zum Schluss unklar blieb, wann genau sich dieser Vorfall ereignet hatte. Fest stand nur: Es muss zwischen Frühjahr 2017 und dem 1. Mai 2019 gewesen sein. Denn über diesen Zeitraum lief die Beziehung. Zu dieser Zeit war das Kind zwischen acht und zehn Jahre alt.

Die Beziehung selbst, bezeichnete der 31-Jährige selbst als „spannend“. Zum beruflichen Stress seien regelmäßig Spannungen zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin hinzu gekommen. „Mal gab es Stress, weil ich zu selten zu Hause war, mal gab es Stress, weil ich zu oft zu Hause war“, so der 31-Jährige.

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Als glaubhaft und schlüssig, bewertete die Staatsanwaltschaft am Ende die Worte des Angeklagten. „Sie relativieren das Ganze zwar nicht, aber machen es wenigstens ein bisschen verständlicher“, so Staatsanwalt Thomas Schmelzer. Ebenso wie alle anderen Beteiligten hatte auch er sich nach dem Rechtsgespräch eine Einstellung der Verfahrens vorstellen können - unter der Voraussetzung eines glaubhaften Geständnisses. Im Sinne der Kinder sei es wichtig, das Ruhe einkehre und sie mit der ganzen Sache abschließen können. Und das wird wohl nach dem Freispruch der Fall sein: Das Paar lebt inzwischen getrennt.

Unter Auflagen eingestellt

Eingestellt wurde das Verfahren unter Auflagen: Der Angeklagte muss 1000 Euro an sein Opfer zahlen und weitere 1500 Euro an den Kinderschutzbund. Dass es um das Verhältnis zwischen ihm und seiner Ex nicht gut bestellt ist, machte der Angeklagte auch zum Schluss noch einmal deutlich. Ihm wäre es lieber gewesen, dem Kind die 1000 Euro als Sachwert zukommen zu lassen. „Dann weiß ich wenigstens, dass es auch wirklich dort ankommt“, so der 31-Jährige.