Meschede. Corona-Kontaktlisten dürfen nicht offen ausgelegt werden, sagt die Verbraucherberatung. Auch das Mescheder Ordnungsamt kontrolliert die Listen.

Um mögliche Ansteckungen mit dem Coronavirus nachverfolgen zu können und Kontaktpersonen schnellstmöglich zu informieren, müssen Restaurants und Dienstleister, aber auch Sportvereine oder Theater Kontaktdaten ihrer Besucher, Kunden und Mitglieder erheben. Doch wie öffentlich dürfen diese Daten aufbewahrt werden? Eine Liste, die für alle nachfolgenden Personen offen zugänglich ist, wie man sie in der Mescheder Fußgängerzone sehen konnte, ist da nicht erlaubt, erklärt Petra Golly von der Verbraucherberatung in Arnsberg.

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Offen ausliegende Corona-Kontaktdaten-Listen sind nicht erlaubt

„Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, dass Gäste ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer hinterlassen müssen“, erklärt Petra Golly. Alle abgefragten Informationen müssten aber so aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können. Sie betont: „Offen ausliegende Besucherlisten am Eingang sind also nicht erlaubt.“

Auch wer weitere persönliche Daten angeben soll, könne diese verweigern. Erforderlich sind allerdings auch die Zeitpunkte der Ankunft und des Verlassens der Geschäfte, in der Gastronomie auch der genaue Aufenthaltsort (zum Beispiel eine Tischnummer). „Die Betriebe müssen die Daten vier Wochen aufbewahren und danach vollständig vernichten.“

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Verbraucherberatung warnt vor digitalen Lösungen

Sie warnt vor digitalen Lösungen, die man in der Gastronomie finde. Sich über einen QR-Code mit dem Smartphone „einzuchecken“, gehe zwar schnell, der Datenschutz sei aber weit schwerer zu garantieren. „Der Chaos Computer Club konnte schon Datenbanken mit Corona-Listenerfolgreich hacken.“

Seit dem 1. Oktober müssen Verbraucher, die falsche Daten angeben, mit 250 Euro Bußgeld rechnen. Nach dem Willen der NRW-Landesregierung sollen die Ordnungsämter vor Ort die Datenerfassung kontrollieren.

Kontrolle durch das Ordnungsamt

In Meschede kontrolliert laut Information der Stadt das Team des Fachbereichs Ordnung – sowohl sporadisch wie auch anlassbezogen – bei Gastronomen und Gewerbetreibenden die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln. Dabei würden dann auch die Kontaktlisten überprüft. „Bisher aber“, so sagt Pressesprecher Jörg Fröhling, „hat es dort noch keine Auffälligkeiten gegeben.“ Weder seien keine Kontaktlisten geführt worden, noch habe man offensichtlich falsche Angaben gefunden. „Insofern sind bislang auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.“ Anders ist es bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Corona. Da hat die Stadt bisher bereits 8000 Euro an Strafgeldern verhängt.