Meschede. Nach den Niederlagen der Stadt Meschede zur Windkraft vor Gericht: Neue Klagen wären denkbar - und was ist mit der Waldschnepfe?

Nach ihren Windkraft-Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster muss die Stadt Meschede 14.700 Euro an Gerichtskosten bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für die Anwaltskanzlei, die die Stadt beauftragt hatte. Das teilt Fachbereichsleiter Klaus Wahle dieser Zeitung auf Anfrage mit.

Wie berichtet, lehnten die Münsteraner Richter in fünf Fällen (bei denen es um mögliche neue Windräder-Standorte bei Freienohl, Remblinghausen-Ennert und Calle geht) die von der Stadt erhoffte Zulassung einer Berufung gegen ein ebenfalls ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg ab. Sowohl in Arnsberg als auch in Münster hatten die Richter winzige Formfehler entdeckt, als die Stadt Meschede 2004 ihre bislang einzige Vorrangzone für die Windkraft beim Ortsteil Einhaus ausgewiesen hatte.

Auch interessant

Blick auf Einhaus / Mosebolle: Entstehen jetzt viele weitere Windkraftanlage im Stadtgebiet Meschede?
Von Oliver Eickhoff und Jürgen Kortmann

Neue Standorte sind völlig offen

Jetzt ist als Folge der bisherige Flächennutzungsplan mit Blick auf die Windkraft hinfällig: Als Genehmigungsbehörde muss sich der Hochsauerlandkreis nun erneut mit den Windkraftplänen befassen. Würde der Kreis neue Standorte genehmigen, wären dagegen dann erneut Klagen möglich - auch wieder durch die Stadt Meschede.

Sicher ist aber: Die Stadt wird weitere Windräder zulassen müssen - wo, ist aber noch völlig offen. Wahle informierte die Mescheder Kommunalpolitiker im Ausschuss für Stadtentwicklung über die Entwicklung aus Münster. Thematisch befassen werden sich damit erst die bei der Kommunalwahl neugewählten Politiker, die ab November ihre Arbeit aufnehmen.

Auch interessant

Wahle berichtete: „Die Investoren stehen Schlange.“ Und, seinem Gefühl nach: „Die werden auch von dem ein oder anderen Waldbauern heiß gemacht.“ Er nannte als Ziel, den Wald von Windrädern frei zu halten. Völlig offen ist noch, wie sich die letzten Entwicklungen bei den erforderlichen Abstandsregeln zwischen Windrädern und dem nächstgelegenen Wohnhaus bei möglichen Genehmigungen auswirken werden: In NRW gelten 1500 Meter, der Bund hatte zuletzt aber nur 1000 Meter festgelegt.

Und als weitere Hürde für Windkraft-Investoren bleibt immer noch der Artenschutz zu überwinden: „Wenn Sie sich mal mit Waldschnepfen beschäftigen...“, meinte Wahle vielsagend - das ist einer der Vögel, die Windräder durchaus verhindern könnten.

Auch interessant