Meschede. Waren bestellt, nicht bezahlt und nachher versucht zu verkaufen: Über die Masche einer Scheinfirma aus den Niederländen in Meschede.

Zwei 3D-Scanner und zwei Laptops im Wert von knapp 33.000 Euro hat ein Mann (39) aus Mönchengladbach bei einem Mescheder Unternehmen gekauft – und nie bezahlt. Der Fall landete daher vor dem Mescheder Amtsgericht. Der Vorwurf: Betrug.

Mönchengladbacher als Käufer

Der Mann aus Mönchengladbach war im März 2019 nach konkreten Preisverhandlungen am Telefon noch am selben Tag nach Meschede gefahren, um die hochwertigen 3D-Scanner samt Hochleistungs-Laptops abzuholen. Von den Angestellten ließ er sich die Funktionen erklären, verhandelte noch den Preis nach, die Rechnung über knapp 33.000 Euro war an ihn adressiert – er trat also offenbar als offizieller Käufer auf.

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Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären, dass er nur im Auftrag eines Mannes aus den Niederlanden gehandelt habe. Jener Holländer habe dem Angeklagten im Dezember 2018 seine Bau-Firma abgekauft. Bis März 2019, erklärte der Angeklagte schließlich selbst, habe er noch unbezahlt für den Holländer gearbeitet, um beispielsweise Baustellen abzuwickeln. Im Auftrag dieser Baufirma sollte er angeblich auch die Scanner in Meschede abholen. Dass sein Name auf der Rechnung stand, sei ihm aufgefallen, „aber die Konsequenzen waren mir nicht klar“, sagte der Mann.

Kein Firmenkonto

Amtsrichter Dr. Christian Siepe machte keinen Hehl daraus, dass er die Geschäftspraktiken des Angeklagten für dubios hielt. „Das sieht alles nach einer Scheinfirma aus“, sagte er. Denn die besagte Baufirma war laut Gewerberegister nie an der Anschrift gemeldet, laut Bafin gab es nie ein Firmenkonto auf den Namen des Angeklagten und der besagte Holländer ist unauffindbar.

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Ähnliche Worte fand auch der geschädigte Unternehmer aus Meschede, der als Zeuge aussagte: „Eine Briefkastenfirma.“ Nachdem kein Geld eingegangen und schließlich die Polizei eingeschaltet worden war, hatte er den weiteren Werdegang der Baufirma im Handelsregister verfolgt und interessante Praktiken entdeckt: Der Firmensitz wurde verlagert, Gesellschafter und Geschäftsführer ausgetauscht und immer wieder tauchten auffällige Tippfehler im Namen der Firma auf. Ein Akt zur Verschleierung?

Lizenz erst nach Zahlung

Zunächst, so der Unternehmer, habe für seinen Mitarbeiter jedoch alles seriös ausgesehen. Vor dem Verkauf an einen Neukunden habe es natürlich eine entsprechende Recherche im Handelsregister gegeben. Zudem seien die hochwertigen Scanner unbrauchbar gewesen. Denn die entsprechende Software-Lizenz wird erst nach Zahlung erteilt. Es ist eine Art Pfand. Der Diebstahl wurde auch dem Hersteller mitgeteilt. Hätte sich der Scheinkäufer um eine Lizenz bemüht, wäre das sofort aufgefallen.

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Die Scanner und ein Laptop tauchten schließlich im Verkaufsportal eBay auf. Der Anbieter und der spätere Käufer mussten sich daher ebenfalls verantworten. Vom ominösen Holländer fehlt jede Spur. Ebenso wie von dem zweiten Laptop, der ebenfalls 2500 bis 3000 Euro wert ist. Die Ware erhielten die Mescheder unbeschädigt zurück und konnte an solvente Kunden verkauft werden. Der Schaden belief sich damit auf den Wert des Laptop und den Wert für die ausgefallene Nutzung.

500 Euro Zahlung

Für den 39-Jährigen hatte das Verfahren ein glimpfliches Ende. Da dem Mann, so Richter Siepe, die Tat nicht eindeutig nachzuweisen war und der Schaden schließlich deutlich geringer ausfiel, einigten sich die Beteiligten auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Der Mann muss 500 Euro zahlen.