Schmallenberg. Ohne Versicherung und ohne gültige Papiere hat ein 17-Jähriger in Schmallenberg einen schweren Unfall verursacht. Die Folgen sind heftig.

Betrunken aus Liebeskummer hat ein 17-jähriger einen folgenschweren Unfall in der Straße An der Robbecke verursacht. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat er dort am frühen Sonntagmorgen, 30. August, um 2 Uhr den geparkten Wagen eines Familienvaters stark beschädigt.

Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“

Der Jugendliche nahm zwar am „Begleiteten Fahren mit 17“ teil, war aber allein unterwegs. Sein Auto war nicht angemeldet und damit auch nicht versichert. Beide Fahrzeuge waren laut Polizei nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit.

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Liebeskummer als Grund

Es dauerte nur noch rund vier Wochen, bis zum 18. Geburtstag. Doch diese Zeit konnte oder wollte der junge Mann offenbar nicht mehr abwarten. Im Ort erzählt man sich, er habe Liebeskummer gehabt und sei daher alkoholisiert in das Auto gestiegen, das ihm seine Mutter zum 18. Geburtstag schenken wollte. Am Montag drauf sollte es angemeldet werden. Auf gerader Strecke sei er dann nach links von der Fahrbahn abgekommen und in das geparkte Auto gefahren.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

In der Nachbarschaft heißt es, der junge Mann sei bisher nicht negativ aufgefallen. Jetzt allerdings steckt er in Schwierigkeiten: Wie Polizei-Pressesprecher Sebastian Held erklärte, schrieb die Polizei eine Anzeige. „Es droht ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Alkohol am Steuer.“ Immerhin 1,5 Promille hatte der Bluttest bei dem jungen Mann gemessen. Erstmal sei die Bescheinigung fürs Begleitete Fahren, quasi der Ersatz-Führerschein, eingezogen worden. Ob und wie er ihn zurückerhalte, müsse dann die Straßenverkehrsbehörde entscheiden, so Held.

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Auch Geschädigter erhält kein Geld

Dass der junge Mann ohne Versicherung unterwegs war, ist doppelt schlimm, denn so gibt es auch für den Geschädigten erstmal kein Geld. Grundsätzlich haften nach einem Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug der Fahrer, der Halter und die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges gemeinsam. Ist das Auto des schuldigen Fahrers bei einem Unfall nicht versichert, haftet er in der Regel persönlich für die entstandenen Schäden.