Meschede. Vor einem privaten Hauseingang in Meschede liegen immer wieder Hundehaufen. Und Polizei und Ordnungsamt können kaum helfen - aus diesem Grund.

Unbekannte Hundehalter nutzen den Eingangsbereich des Winziger Platz 4 wohl immer häufiger als Toilette für ihre Vierbeiner, wie eine Anwohnerin dieser Zeitung kürzlich geschildert hat. Das nervt die Seniorin und ist ohne Zweifel ekelhaft. Doch wer ist hier verantwortlich?

Problem: Privater Hauseingang

Polizei und Ordnungsamt sind die Hände gebunden. Das Ordnungsamt der Stadt Meschede wäre zuständig, wenn die Hundehaufen auf öffentlichem Grund verrichtet würden. In einem privaten Hauseingang jedoch nicht. „Wir gehen solchen Beschwerden dann selbstverständlich nach. Als sinnvoll erweisen sich immer wieder Anhaltspunkte zum Hundehalter“, erklärt Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt Meschede.

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Ähnlich verhält es sich mit der Zuständigkeit der Polizei. „So etwas ist wirklich ärgerlich und ich würde mich persönlich auch sehr darüber ärgern. Doch so lange ein Hund „nur“ sein Geschäft dort verrichtet, handelt es sich nicht um eine Straftat“, sagt Polizeisprecher Holger Glaremin. Somit kann auch die Polizei nicht eingreifen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann jedoch der Grundstückeigentümer einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Jedoch nur dann, wenn er mit Schildern darauf hinweist, dass Hunde auf seinem Grundstück verboten sind. Für eine Klage müsste zudem der Hundehalter bekannt sein.