Meschede. Eine 14-Jährige aus Bochum verschwindet und taucht bei einem verurteilten Sexualstraftäter in Meschede wieder auf. Das ist passiert.

Die Polizei hat eine ausgerissene 14-jährige Bochumerin aus der Wohnung eines verurteilten Sexualtäters im Stadtgebiet Meschede geholt. Der Jugendlichen ist nach ersten Ermittlungen während ihres Aufenthalts nichts passiert, es liegen den Behörden keine Hinweise auf eine Straftat gegenüber der Bochumerin vor.

Eltern melden Vermisstenfall

Am Donnerstagabend voriger Woche: Die 14-Jährige aus Bochum wird als vermisst gemeldet. Ermittler stellen bald darauf fest: Sie chattet regelmäßig über das Internet mit einem 36-jährigen Mann, der nach Informationen dieser Zeitung in einem Ortsteil von Meschede lebt. Die Polizei im Hochsauerlandkreis wird daraufhin informiert.

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Am frühen Freitagmorgen: Beamte fahren im Streifenwagen bei dem Mann vor, klingeln und stellen fest, dass sich die 14-Jährige in der Wohnung aufhält. Sie nehmen die unverletzte Jugendliche mit und bringen sie in einer Jugendeinrichtung unter. Von dort wird sie von den Eltern abgeholt. Rein rechtlich ist es so, dass ab einem Alter von 14 Jahren keine Straftat vorliegt, wenn die Jugendliche dort übernachtet; es ist nach Angaben der Polizei auch zu keinen Übergriffen gekommen. In Haft sitzt der Mann allerdings trotzdem.

Pornografische Bilder zugeschickt

Wie die Polizei herausfand steht er im dringenden Verdacht, der 14-Jährigen in der letzten Zeit pornografische Bilder im Chat zugeschickt zu haben. In seiner Wohnungen fanden die Beamten zudem Schnaps und Drogenutensilien – sie haben daher den Verdacht, dass er gegen seine Führungsauflagen verstoßen haben könnte. Ein Drogentest wurde angeordnet.

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Der 36-Jährige ist Teilnehmer des so genannten KURS-Programms in Nordrhein-Westfalen, es steht für Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Darin betreut werden Personen, bei denen das Gericht zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe eine Führungsaufsicht angeordnet hat. Diese Auflage ist möglich, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen könnten.

Nicht in die Anonymität abtauchen

In diesem Fällen bekommen sie einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Begründet wird das Programm mit einer geringeren Rückfallquote. So soll verhindert werden, dass Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung in die Anonymität abtauchen und neue Sexualstraftaten begehen. Kritisiert wird das Programm dafür, dass Verurteilte nach Verbüßen ihrer Straftat weiterhin Auflagen unterliegen und dass dafür möglicherweise eine Rechtsgrundlage fehlt.