Meschede/Schmallenberg. Anfang 2019 kam er erst aus dem Gefängnis frei, jetzt muss er dahin zurück. Warum einem Schmallenberger seine Kreativität zum Nachteil wurde.

Knapp eineinhalb Jahre Freiheit durfte ein 24-jähriger Schmallenberger genießen. Jetzt muss er wieder dahin, wo er Anfang 2019 herkam: Ins Gefängnis. Zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung hieß es am Ende im Urteil von Richter Dr. Sebastian Siepe vorm Jugendschöffengericht in Meschede. Der Grund: Räuberische Erpressung in mehren Fällen, Betrug und bereits acht Einträge im Bundeszentralregister.

Als er aus der Haft kam, habe er auf der Berufsschule sein späteres Opfer kennengelernt, erzählt der Angeklagte. Man habe sich verstanden, über dieses und jenes gesprochen. Doch während das Opfer nichts Verwerfliches erwartete, wurde der Täter kreativ und erfand gleich zwei Personalien: Die einer jungen Frau und die eines Zuhälters namens Sedat. Was er damit plante?

Kontakt via Instagram

Via Instagram nahm der Angeklagte im Namen der erfundenen jungen Frau Kontakt zu seinem Opfer auf. Beide verabredeten sich für ein Treffen. Das Opfer kam, die Frau logischerweise nicht. Doch damit begann die Geschichte, denn die zweite erfundene Personalie kommt ins Spiel: Sedat, Zuhälter der imaginären jungen Frau. Dieser fordert vom Opfer Geld dafür, dass sich beide treffen wollten - obwohl das Treffen nie zustande kam. Und das Geld solle das Opfer dem Angeklagten geben, der mit Zuhälter Sedat befreundet sei.

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„Haben sie sich denn nie gefragt, warum er Geld haben will, obwohl sie sich gar nicht getroffen haben?“, hieß es vom Verteidiger. Die einfache Antwortet des Opfers lautete „Nein.“ Immer öfter kontaktierte der Angeklagte sein Opfer, sagte, der Zuhälter säße ihm „im Nacken“, drohte mit Gefahr für Leib und Leben. Und immer wieder gab das Opfer klein bei und gab dem Angeklagten das Geld. Am Ende waren es über 900 Euro. Als Beweis las Richter Siepe das gesicherte Chatprotokoll von Opfer und Angeklagtem vor.

Aus Angst von zuhause weggelaufen

Das Opfer sei zwischendurch aus Angst sogar von zuhause weggelaufen, hatte vor dem Angeklagten und vor allem vor Zuhälter Sedat Angst - obwohl dieser gar nicht existierte: „Ich habe mich total unter Druck gesetzt gefühlt und die Drohungen ernstgenommen. Das hat sich so hochgesteigert, dass ich für den Zuhälter irgendwann sogar einen Handyvertrag gekauft habe.“

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Irgendwann seien die Geldforderungen, die Erpressungen des Angeklagten dann abgeebbt. Man habe im Alltag nicht über das Thema gesprochen. Das Geld habe der Angeklagte und Handwerksgeselle für den eigenen Lebensunterhalt genutzt: „Man braucht es nicht schön reden, es war nicht richtig.“ Zum Nachteil für den Angeklagten nur, dass er zum Tatzeitpunkt im April 2019 noch immer unter Bewährung stand, kurz vorher erst das Gefängnis verlassen hatte. Schulden, Spielsucht, Drogen und Depressionen hätten ihn damals auf die schiefe Bahn gebracht, jetzt sei das vorbei, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Es habe nach der Haftentlassung „Click gemacht“, er stehe fest im Beruf, habe eine eigene Wohnung im Schmallenberger Stadtgebiet. Auch seine Bewährungshelferin bescheinigte ihm ein gutes Führungszeugnis, zudem setze sein Arbeitgeber großes Vertrauen in ihn. Wäre da nicht die Betrugsmasche mit den erfundenen Personalien. Noch vor Urteilsspruch sagte der Angeklagte, er werde dem Opfer das Geld auf alle Fälle zurückzahlen, egal wie das Urteil ausfalle. Am Ende hieß es: Zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung und zurück ins Gefängnis.