Meschede. Was die Nutzer von Wohnwagen wissen müssen: Wo darf der eigentlich geparkt werden? In einem Fall in Meschede spielt Corona hinein.
Seit Wochen steht am Galiläer Weg in Meschede ein Wohnwagen auf der Straße. Auto- und Busfahrer, die aus der Stadt kommen, ärgern sich darüber. Der Verkehrsfluss ist durch das Hindernis gestört, die Sicht unübersichtlich. Es ist schon zu gefährlichen Situationen gekommen.
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Notfalls ein Bußgeld
Nicht die Polizei ist dafür zuständig, sondern – weil es sich bei dem abgestellten Wohnwagen um so genannten „ruhenden Verkehr“ handelt – die Stadt Meschede als Ordnungsbehörde. Die Regeln der Stadt sind eindeutig: Der Wohnwagen darf hier nicht stehen. Eine „Ordnungsbehördliche Verordnung“ regelt das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum, sagt Sprecher Jörg Fröhling.
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Demnach ist das Abstellen über einen längeren Zeitraum nicht zulässig. Nur ein Abstellen, um einen Wohnwagen kurzfristig zu be- oder entladen, werde toleriert. Wer seinen Wohnwagen dennoch auf einer Straße abstellt, der muss mit einer Verfügung der Stadt rechnen, ihn wegzustellen - das kann auch mit einem Bußgeld verbunden sein.
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Familie musste in Quarantäne
Allerdings: In diesem Fall gibt es auch eine nachvollziehbare Erklärung, warum der Nutzer des Wohnwagens ihn so lange stehen lässt – bzw. stehen lassen musste. Denn nach dem Urlaub auf Usedom wurde die Familie positiv auf Corona getestet – und musste in Meschede danach sofort in Quarantäne. Da sei es zeitlich gar nicht mehr möglich gewesen, den Wohnwagen zurückzubringen. Die Quarantäne endet jetzt, damit werde der Wohnwagen nun auch weggefahren, so der Nutzer gegenüber unserer Zeitung. Übrigens die gute Nachricht dazu: Der Corona-Verlauf bei der Familie sei völlig harmlos gewesen.