Eslohe. Er sollte um einen Anruf in die Psychiatrie gehen. Doch das Treffen zweier junger Männer im Esloher Kurpark endet blutig und vor Gericht.

Die eigene Schwester sitzt in der Psychiatrie. An jenem Ort, an dem der Angeklagte selbst schon sieben Monate seines Lebens verbringen musste. Drogen, Depressionen und Psychosen waren vor einigen Jahren der Grund für den Aufenthalt.

Wegen des Glaubens unter Druck gesetzt

Die Schuld für die Einweisung der kleinen Schwester gibt der 19-jährige Mann aus Reiste ihrem damaligen Freund, einem 16-jährigen Schüler aus Eslohe, der sie aufgrund ihres Glaubens unter Druck gesetzt haben soll. Die Familie der Geschwister gehört einer freikirchlichen evangelischen Glaubensgemeinschaft an.

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Bei einem Treffen zwischen Freund und Bruder im Dezember 2019 eskalierte ein vermeintlich ruhiges Gespräch im Kurpark Eslohe dann so sehr, dass der 16-jährige Geschädigte mit schweren Prellungen zwei Tage im Krankenhaus lag und eine Woche krank geschrieben wurde. Er erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und so musste sich der 19-jährige Reister nun vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Meschede verantworten. Die Identität eines Mittäters, der den Geschädigten während des Angriffs fixiert haben soll und ihm im Anschluss die Schuhe geklaut habe, blieb bis zur Verhandlung unbekannt.

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Ein ungewöhnlicher Fall

Es ist kein Fall nach „Schema F“, zu diesem Schluss kommen Richterin, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidiger immer wieder während Hauptverhandlung. Sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte berichten in ihren Aussagen glaubhaft, dass von einem harmlosen Gespräch plötzlich ein Angriff seitens des 19-jährigen Angeklagten auf den 16-jährigen Geschädigten ausging. „Ich bin einfach übergekocht“, nennt der junge Mann aus Reiste den Auslöser für seine Tat.

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Grund der Zusammenkunft war die Absicht des Angeklagten, dem Freund seiner Schwester ein Telefonat in die Psychiatrie zu ermöglichen, wo die damals 14-Jährige wegen Gewalt gegen sich selbst in der geschlossenen Abteilung untergebracht war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die jungen Männer laut ihrer Aussagen vor Gericht auch ein gutes Verhältnis. Jedoch gab der Angeklagte zu, dass sich bereits seit Monaten große Wut auf den Geschädigten angestaut hatte, weil dieser seiner Schwester den Glauben ausreden wollte. Vor Gericht räumte er ein, den Freund seiner Schwester gegen Kopf, Bauch und Oberschenkel geschlagen und getreten zu haben, auch noch, als dieser bereits am Boden lag.

Über zwei Stunden versuchte Richterin Vogt in der Hauptverhandlung Klarheit in den Tatverlauf und die Hintergründe zu bringen. Aufgrund des unerklärlichen Wutausbruchs des Angeklagten und seiner psychiatrischen Vergangenheit, wurde die Hauptverhandlung schließlich ausgesetzt und zunächst ein aktuelles psychologisches Gutachten für den Angeklagten beantragt. „Bis das Gutachten vorliegt, kann der ein oder andere Monat vergehen“, erklärt Richterin Vogt auf Nachfrage.

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