Schmallenberg. Eine Schmallenbergerin baut einen Unfall, die Polizisten riechen eine Alkoholfahne. Warum die 25-Jährige aber ungestraft davon kommt.

Vor wenigen Tagen baute eine 25-jährige Schmallenbergerin einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich schwer verletzte. Bei der Unfallaufnahme rochen die Polizeibeamten eine deutliche Alkoholfahne bei der Verunfallten. Eine Blutprobe wurde entnommen.

Mehr als eine Woche später kam dann die Entwarnung: Der Alkohol war nicht ausschlaggebend für den Unfall. Und das, obwohl die Frau vermutlich Alkohol getrunken haben wird. Holger Glaremin, Sprecher der Kreispolizeibehörde HSK klärt auf.

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Es handele sich erst um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Straßenverkehr teilnehme. Komme es zu einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung, dürfe der Verursacher nicht mehr als 0,3 Promille im Alkohol im Blut haben.

Alle Werte unter 0,3 Promille seien also nicht ordnungswidrig. Somit auch zum Glück der 25-jährigen Schmallenbergerin. Sie hatte offenbar Alkohol getrunken, hatte aber weniger als 0,3 Promille Alkohol im Blut.

Zuletzt war es zu mehreren Unfällen in Schmallenberg und Umgebung gekommen. Ein Pkw überschlug sich, eine Motorradfahrerin verletzte sich schwer und ein Mann rammte mit über zwei Promille ein parkendes Auto in Bad Fredeburg.