Meschede / Bestwig. Was ist mit Gebühren, Steuern und Knöllchen, Strom und Wasser, wenn wegen Corona das Geld knapp wird? So wird in Meschede und Bestwig verfahren.

Auch während der Corona-Krise gilt generell: Die Zahlungsverpflichtungen an die Stadt Meschede und an die Gemeinde Bestwig bleiben unverändert bestehen – egal, ob kommunale Steuern, Gebühren oder auch das „Knöllchen“ fürs Falschparken.

Schwierigkeiten müssen nachgewiesen werden

Darauf verweist Jörg Fröhling, Sprecher der beiden Kommunen auf Anfrage: „Natürlich geht auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie die Finanzverwaltung der Kommunen weiter.“

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Aber es gibt Auswege. Sollten Bürger oder Kleinunternehmen durch Corona in Situationen kommen, in denen es für sie schwierig wird, fällige Zahlungen zu leisten, empfehlen die Stadt Meschede und die Gemeinde Bestwig, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, so Fröhling. Notwendig sei es aber auch, die aktuellen Zahlungsschwierigkeiten konkret nachzuweisen: „In einem solchen Fall würde dann jeweils im Einzelfall entschieden, ob eine Stundung oder eventuell auch Ratenzahlung in Frage kommen.“

Schnell den Kontakt suchen

Wichtig wäre es, dass Betroffene beim Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten möglichst schnell den Kontakt mit den Finanzverwaltungen der Kommunen aufnehmen, um eine Lösung zu suchen – so vermeidet man, dass das Mahn- oder gar Vollstreckungswesen überhaupt in Gang kommt.

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Natürlich, so Fröhling, würden die Kommunen bei ihren Entscheidungen die aktuellen Einschränkungen für Unternehmen, Einzelhandel oder Bürgerschaft berücksichtigen: „Dabei gilt aber auch, dass aktuelle Notlagen belegt werden müssen und ihre Ursache tatsächlich auch in der Pandemie haben.“

Regelung für Versorgungsunternehmen

Kontakt aufnehmen müssten Kunden auch, wenn Zahlungsprobleme gegenüber den Versorgungsunternehmen Hochsauerlandwasser oder Hochsauerlandenergie auftreten sollten. Bundesweit ist am 1. April eine auf drei Monate befristete Regelung in Kraft getreten, nach der zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise Privathaushalte und Kleinstunternehmen unter bestimmten Umständen Zahlungen auf Energie- und Wasserlieferungen für längstens drei Monate aussetzen können.

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Allerdings dürfen Kunden dabei nicht einfach ihre Zahlungen einstellen, sondern sie müssen selbst Kontakt mit den Versorgungsunternehmen aufnehmen. Auch hier müssen sie ihre Zahlungsschwierigkeiten nachweisen. Diese müssen zudem in Zusammenhang mit Corona stehen. Die ausgesetzten Zahlungen müssen später nachgezahlt werden. Fröhling, auch Sprecher der beiden Kommunalunternehmen sagt: „Insofern gilt es für Kundinnen und Kunden sicherlich gut zu überlegen, ob man sich mit einer Zahlungsaussetzung nicht eine noch problematischere Situation in der Zukunft schafft.“

Abschläge reduzieren

Eine andere Möglichkeit wäre es, fällige Abschlagszahlungen zu reduzieren. So wächst natürlich auch die Summe, die später nachzuzahlen ist, nicht so stark an – das gilt insbesondere für Kleinstunternehmen, die eventuell sogar aktuell geschlossen haben und bei denen dann die Verbräuche sinken.

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Auf jeden Fall empfehlen HSW und HE, für die Zahlungen für Energie und Trinkwasser schwierig zu werden drohen, frühzeitig telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit den Kundencentern aufzunehmen, um eine Lösung zu finden. Das sei allerdings ein Vorgehen, betont Jörg Fröhling, das beide Kommunalunternehmen schon vor Corona gepflegt haben: „Frühzeitig in Kontakt treten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten suchen - und damit Mahnungen oder gar Vollstreckungen vorbeugen.“