Meschede. Mit dem Mundschutz am Steuer - ist das überhaupt erlaubt? Und gibt es nicht ein Vermummungsverbot? Wir haben bei der Polizei im HSK nachgefragt.

Man sieht es jetzt immer häufiger: Menschen, die auch im Auto in Meschede einen Mundschutz tragen. Ganz abgesehen vom Nutzen - ist das überhaupt erlaubt? Wir haben bei der Polizei im HSK nachgefragt.

„Laut Paragraf 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, wesentliche Gesichtsmerkmale zu verdecken oder zu verhüllen, die die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten“, erläutert Polizeipressesprecher Sebastian Held.

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Von Ute Tolksdorf, Jürgen Kortmann, Oliver Eickhoff, Frank Selter, Alexander Lange, Christina Schröer

Grundsätzlich erlaubt

Das schließe aber nicht das Tragen eines Mundschutzes aus. „Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwar die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale des Fahrers sind noch zu erkennen.“ Für die Polizei zähle nur, dass dann die Identität weiterhin feststellbar sein muss. Das würden die Kollegen im Einzelfall überprüfen, erläutert Held . Grundsätzlich aber ist das Tragen des Mundschutzes im Auto erlaubt.

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Nicht erlaubt wäre es, sich weiter zu vermummen, also zusätzlich eine Kappe oder eine Sonnenbrille zu tragen. Aus diesem Grund ist es auch nicht erlaubt, dass Autofahrerinnen eine Burka tragen.

Kein generelles Vermummungsverbot

„Was Sie allerdings auf der Straße tragen, das bleibt erstmal Ihnen überlassen“, erläutert Held. Kappe, Schal, Mundschutz, Sonnenbrille und Burka, alles ist erlaubt. „Wir haben in Deutschland kein generelles Vermummungsverbot.“ Das gelte nur für Versammlungen und da beispielsweise für Demonstrationen.

Masken im Auto in Corona-Zeiten- das sagt die Polizei.     
Masken im Auto in Corona-Zeiten- das sagt die Polizei.      © Polizei HSK

Ob das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung aber sinnvoll ist, wenn man allein im Auto sitzt, das denkt Held nicht .„Aus medizinischen Gründen wird darauf hingewiesen, dass bei Fahrten alleine im Fahrzeug kein Grund für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung existiert.“