Wenholthausen. Immer wieder sorgen Fischwilderer in Wenholthausen für Ärger. Zwei von ihnen ist jetzt der Prozess gemacht worden - und der endete saftig.
Diesen Angelausflug nach Wenholthausen haben zwei junge Männer aus Dortmund teuer bezahlen müssen. Sie hatten nicht nur ihre Angeln ohne Genehmigung in der Wenne ausgeworfen. Einer der beiden soll außerdem ein Mitglied des Angelvereins über den Haufen gefahren haben, als die Situation zu eskalieren drohte.
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Doch von vorn: Es ist der 15. Juli des vergangenen Jahres. Ein Montag. Weil sie im Internet gelesen hatten, dass es sich in den Bächen und Flüssen des Sauerlandes gut angeln lässt, setzen sich die beiden Männer im Alter von 26 und 27 Jahren in Dortmund ins Auto und machen sich gezielt auf den Weg nach Wenholthausen. Wenig später stehen sie schließlich angelnd an der Wenne.
Bereits nach wenigen Minuten werden sie von einem Spaziergänger darauf hingewiesen, dass es sich um ein Vereinsgewässer handelt und Angeln ohne Genehmigung dort nicht erlaubt ist. Unbeeindruckt angeln die beiden weiter - bis zu dem Zeitpunkt, als ein erstes Mitglied des Angelvereins eintrifft. Inzwischen ist es etwa 17 Uhr. Während sich der 27-Jährige im Gebüsch versteckt, muss sich der 26-Jährige auf dem Parkplatz am Friedhof für seine Fischwilderei rechtfertigen. Dort haben ihn zwei Mitglieder des Angelvereins zugeparkt um seine Flucht zu verhindern.
Unterschiedliche Angaben
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Was dann genau auf dem Parkplatz geschieht, ließ sich vor Gericht nicht klären. Während der 26-Jährige behauptete, ein Mitglied des Angelvereins hätte sich auf seine Motorhaube geworfen, dann auf die Haube geschlagen und gegen den Wagen getreten, schilderte der 36 Jahre alte Wenholthauser das Geschehen deutlich anders. „Er hat mit dem Wagen zurückgesetzt, ist angefahren und hat mich am Schienbein erwischt“, schilderte er vor Gericht.
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„Dabei bin ich dann auf die Motorhaube geklatscht und habe aus Reflex und vor lauter Schreck darauf geschlagen“, erklärte der 36-Jährige. Und vor lauter Schock habe er dann noch vor das Nummernschild getreten. Er habe sich lediglich vor das Fahrzeug gestellt, um zu verhindern, dass der 26-Jährige mit dem Auto davonfahre, bevor die Polizei eintreffe. Denn genau die habe er am Telefon gehabt als er angefahren worden sei.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Für den 26-jährigen kam damit neben der Fischwilderei juristisch auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hinzu. Vor Gericht gab sich der Dortmunder ebenso wie sein 27-jähriger Angel-Kollege kleinlaut. Man habe keinen Schaden anrichten wollen. Und eigentlich sei man sich auch sehr wohl bewusst gewesen, dass für das Angeln in der Wenne eine Genehmigung erforderlich ist.
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Und das ist nicht ohne Grund so: „Wir zahlen tausende von Euro und sehen das alles nicht mehr ein. Deswegen gehen wir inzwischen rigoros gegen Fischwilderei vor und alarmieren grundsätzlich die Polizei“, erklärte das Wenholthauser Vereinsmitglied dem Staatsanwalt auf Nachfrage.
Tausende von Euro muss nun auch der 26-jährige Dortmunder zahlen. 5000 Euro um genau zu sein. Gegen Zahlung dieser Summe an zwei gemeinnützige Einrichtungen stellte des Gericht das Verfahren gegen ihn vorläufig ein. Sein Kollege kam am Ende des zweistündigen Prozesse mit 300 Euro davon.