Meschede. Das sind schwere Fragen von Gewerbetreibenden, die das Ordnungsamt Meschede in der Corona-Krise beantworten muss: Wie viel Sport ist möglich?

In der Corona-Zeit muss das Ordnungsamt komplexe Fragen beantworten. Die reichen bis zu sehr speziellen Anfragen von Gewerbetreibenden. Wenn Anfragen nicht sofort beantwortet werden können, erfolgt eine Prüfung, so die Stadtverwaltung. Dabei werde oftmals die Stabsstelle des Landes NRW beteiligt.

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Von Jürgen Kortmann

Stephan Entian ist so ein komplexer Fall. Er betreibt mit seiner „Sportwerkstatt“ in Enste ein Fitnessstudio. Wie allen anderen, ist der Betrieb derzeit untersagt. Gleichzeitig ist der 38-Jährige auch Personal Trainer, schult also einzelne Sportler. Entian recherchierte: Sein Verband hat beim Land geklärt, dass dies Training wieder zulässig ist.

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Das war ein solcher Fall für Nachforschungen beim Ordnungsamt: Demnach darf Personal Training nicht in Räumen stattfinden, weil die ja geschlossen sein müssen. Zulässig ist aber, das Training im Freien stattfinden zu lassen, so die Stadt auf Anfrage: Ein Trainer kann einen Kunden betreuen, bei Wahrung des Mindestabstandes. Die Stadt sagt: „Es wird sorgsam und mit Augenmaß mit diesen Fragen umgegangen. Für anderes besteht kein Handlungsspielraum.“

Entian freut sich: „Das ist ein Zeichen für eine allmähliche Öffnung.“