Meschede/Schmallenberg/Bestwig/Eslohe. Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise gelten weiter. Die Polizei muss über Ostern in Meschede, Schmallenberg und Bestwig einschreiten.
Am Osterwochenende war das Wetter im Hochsauerlandkreis frühlingshaft. Insbesondere Karfreitag, Samstag und Ostersonntag gab es viel Sonne und milde Temperaturen. Das Kontaktverbot, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, besteht allerdings weiter. Während vor einer Woche die Einsatzlage für Ordnungsamt und Polizei im HSK insgesamt ruhig war, gab es über die Osterfeiertage einige Verstöße.
„Insgesamt zehn Einsätze gab es in Meschede“, sagt Holger Glaremin, Pressesprecher der Polizei. Überwiegend wurden Platzverweise wegen Ansammlungen ausgesprochen. Die Beamten hätten zum Beispiel am Parkplatz am Stimm-Stamm, Hirschberger Weg, am Ostersamstag mehrere Platzverweise erteilt, weil sich Motorradfahrer dort getroffen hätten.
Realschule am Schederweg
An der Realschule am Schederweg haben die Beamten wegen des Kontaktverbots nicht nur drei Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, sondern auch Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz gestellt.
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In der Ruhrstraße hat die Polizei vier Personen im Alter von 18 bis 23 Jahren angetroffen und ebenfalls Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen und außerdem Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz gestellt.
Zehn Einsätze in Schmallenberg
Ebenfalls zehn Einsätze verzeichnet Holger Glaremin für Schmallenberg. „Es ging dabei immer um Ansammlungen“, erklärt der Polizeipressesprecher. „Die Beamten haben Platzverweise ausgesprochen und Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt.“ Schwerpunkte waren der Kurpark, der Paul-Falke-Platz und die Poststraße in Schmallenberg.
„In Hanxleden sind die Beamten zu einem Einsatz gerufen worden - da hatten sich bis zu 15 Leute im öffentlichen Raum getroffen“, so Glaremin.
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Betrieb in einem Kulturverein in Bestwig
In der Nacht zu Sonntag wurde die Polizei zu einem Einsatz in Bestwig an der Bundesstraße alarmiert. Mehrere Platzverweise und Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten wurden erteilt, weil dort in einem Kulturverein Betrieb herrschte.
Vorbildlich haben sich die Esloher verhalten - die Polizei musste dort zu keinem einzigen Einsatz ausrücken, wie Holger Glaremin erklärt.
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Bußgelder und Gefängnisstrafen
Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann teuer werden: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.
Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden. Versammeln sich mehr als zehn Personen liegt sogar eine Straftat vor. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ein weiteres Beispiel: Grillen oder Picknicken kostet 250 Euro pro beteiligter Person.