Nuttlar. Bei einem Unfall in Nuttlar haben dreiste Gaffer die Rettung des Verletzten gefilmt. Ihnen drohen nun empfindliche Konsequenzen.
Bei einem Unfall in Nuttlar haben Gaffer mit ihren Handys gefilmt, wie die Feuerwehr einen schwer verletzten Mann aus seinem Fahrzeug befreit. Jetzt müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Wir haben mit Polizei-Sprecher Sebastian Held über das leidige Thema Gaffer gesprochen.
Welche Strafe droht filmenden Gaffern an einer Unfallstelle?
Sebastian Held Leider ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist es erlaubt aus der Entfernung Rettungseinsätze zu beobachten oder auch zu filmen. Dazu gehören auch Unglücksfälle sowie Feuerwehr- und Polizeieinsätze. Es gibt aber eine ganz klare Grenze: Die Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden. Wenn Menschen den Rettungskräften im Weg stehen, Absperrungen übertreten und am Unfallort herumlaufen, auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder bei Blaulichtsignal die Fahrbahn nicht frei machen, handeln sie unverantwortlich. Der Gesetzgeber hat hier teilweise hohe Bußgelder festgelegt. Zudem kann die Polizei Platzverweise an den Einsatzstellen aussprechen. Leistet man diesen nicht Folge oder wehrt man sich sogar dagegen, kann das als Widerstandshandlung gelten, die sogar mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden kann. Strafbar ist auch das Filmen einer hilflosen Personen, also z.B. einem verletzten Unfallopfer. Gemäß Paragraph 201a des Strafgesetzbuches handelt es sich um eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Der Verstoß ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bewährt. Und wer lieber filmt als hilft, macht sich wegen einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
Gibt es ein grundsätzliches Problem mit Gaffern im Hochsauerlandkreis?
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Wir führen darüber keine Statistik, daher handelt es sich hier eher um ein subjektives Empfinden. Es gibt leider immer wieder Menschen, die an Unfallstellen filmen oder fotografieren, statt zu helfen. Dabei ist aber immer auch die Frage, ob es den Einsatzkräften bei der Arbeit an der Unfallstelle auffällt oder gemeldet wird. Grundsätzlich ist das Problem bei Unfällen auf der Autobahn sicherlich deutlich größer als bei Unfallstellen auf Kreis, Land- oder Bundesstraßen, die in der Regel ja abgesperrt werden und für den nachfolgenden Verkehr damit gar nicht zugänglich sind, wenn die Rettungsmaßnahmen laufen.
Handys als Beweismittel sichergestellt
Wie ist es denn in Nuttlar dazu gekommen, dass die Gaffer ertappt worden sind?
Einem Zeugen an der Unfallstelle war aufgefallen, dass ein Mann und eine Frau aus dem Auto heraus gefilmt hatten, während der Verletzte aus dem Fahrzeug befreit wurde. Das hat der Zeuge den Einsatzkräften vor Ort gemeldet, die die beiden daraufhin angesprochen haben. Nachdem sich der Verdacht erhärtet hat, hat der Kollege vor Ort die Handys als Beweismittel vorläufig sichergestellt.
Haben Sie als Polizei Verständnis für Schaulustige an Unfallstellen, wenn sie nicht filmen?
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Nein! Als Polizist hat man kein Verständnis dafür, dass Menschen an Unfallstellen stehen und andere Menschen in hilflosen Situationen beobachten. Sicherlich ist aus rein menschlicher Sicht bei jedem eine gewisse Sensationsgier vorhanden. Aber die muss ja nicht befriedigt werden. Ich rate immer gerne, sich in die Lage des Verletzten hinein zu versetzen. Man muss sich nur vorstellen, selbst einen schweren Verkehrsunfall gehabt zu haben und bei den Rettungsarbeiten wahrnehmen zu müssen, dass man in seiner hilflosen Situation von 20 Menschen angestarrt wird. Das ist für den Betroffenen ein schlimmes Gefühl - das sollte man sich immer vor Augen führen.
Der Ton wird rauer
Wie sieht es mit dem Respekt gegenüber Einsatzkräften im Hochsauerlandkreis aus?
Uns geht es im Sauerland in dieser Hinsicht noch gut. Allerdings merken auch wir, dass der Ton auf der Straße rauer wird. Das geht aus Rückmeldungen sowohl von Rettungskräften als auch von Kollegen hervor. Der Respekt wird weniger, allerdings ist es nicht so schlimm wie in manchen Großstädten in NRW - aber ein Trend ist hier sicherlich zu erkennen.