Meschede. Nach seiner Abschiebung in die Türkei ist ein Kurde aus Meschede auch mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt worden.

Der am Dienstag in die Türkei abgeschobene Kurde darf 30 Monate lang nicht nach Deutschland zurückkehren. Diese Wiedereinreisesperre hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegen den 27-Jährigen verhängt.

Hochsauerlandkreis würde Kosten vollstrecken

Danach könnte sich der Mann um ein Visum für Deutschland bemühen – allerdings könnte es dann teuer für ihn werden: Denn kaum bekannt ist, dass Asylbewerber, die abgeschoben werden, eigentlich auch die Kosten ihrer Abschiebung zu tragen haben. In der Praxis, so Kreissprecher Martin Reuther, sind diese Kosten im Ausland auch nicht zu vollstrecken. Bei einer Wiedereinreise, sagt er, „würden wir aber versuchen, diese Kosten zu vollstrecken“.

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Der Fall des Kurden aus Meschede hatte für Aufsehen gesorgt: Er hatte sich beim ersten Versuch seiner Abschiebung am Flughafen Düsseldorf gewehrt und war daraufhin von der Flugzeug-Besatzung nicht mitgenommen worden. Seine Ankunft in Meschede war vor dem Kreishaus, in dem auch die Ausländerbehörde sitzt, gefeiert worden. Danach hatte er gehöhnt, die Behörden könnten ihm ja nichts - er würde sich weiter wehren. Dieser Fall ist bis in die Landeshauptstadt gedrungen.

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Hinzu kam die besondere Problematik, dass sich die Eltern weigern, türkische Ausweispapiere für ihre jüngsten Kinder zu besorgen – ohne Ausweise kann aber niemand Deutschland verlassen. Bei der Einreise nach Deutschland 2015 hatten sie sich als angebliche Syrer ausgegeben. Die Asylanträge sind abgelehnt worden.

„Familieneinheit in der Türkei wieder herstellen“

Bei der Rückführung am Dienstag sind der Mann und seine beiden ältesten Söhne von vier Beamten der Bundespolizei begleitet worden. Henning Severin, stellvertretender Pressesprecher im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Düsseldorf, sagt: „Die Ehefrau und die beiden jüngeren Kinder verbleiben vorerst im Bundesgebiet. Sie hat es nunmehr in der Hand, sich die notwendigen türkischen Reisedokumente zu beschaffen und die Familieneinheit in der Türkei wieder herzustellen.“

Die Ausländerbehörde des HSK kündigte am Mittwoch auf Anfrage auch an, sie würde der Frau helfen, diese Papiere zu bekommen.