Wasserfall/Lennestadt. 2017 ereignet sich im Fort Fun bei Bestwig ein fürchterlicher Unfall mit einem 12-Jährigen aus Lennestadt. Jetzt endet der Fall strafrechtlich.

Nach dem Unfall auf der Sommerrodelbahn im Freizeitpark Fort Fun ist strafrechtlich ein Schlussstrich gezogen worden.

Geldbuße für Geschäftsführer

Die Staatsanwaltschaft in Arnsberg hat, mit Zustimmung des Amtsgerichtes Meschede, ein Ermittlungsverfahren gegen Fort-Fun-Geschäftsführer Andreas Sievering eingestellt. Er muss als Auflage aber eine Geldbuße in vierstelliger Höhe an die Staatskasse zahlen, so Staatsanwalt Klaus Neulken auf Anfrage. Neulken sieht nur „eine geringe strafrechtliche Verantwortung“ bei dem Geschäftsführer. Ein weiteres Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Parks ist ohne Auflage eingestellt worden.

Bei dem Unfall an einem Samstagnachmittag im Oktober 2017 war einem damals zwölf Jahre alten Jungen bei dem Unglück auf der Sommerrodelbahn ein Fuß und ein Unterschenkel abgetrennt worden. Das Kind war während der Fahrt in dem „Trapper Slider“ unter einen Schlitten geraten.

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Der Junge, ein Jugendfußballer des FC Lennestadt, war an diesem Tag mit seiner D-Jugend bei einem Mannschaftsausflug im Fort Fun. Ein nachfolgender Fahrer sah das Unglück. Zu Hilfe kamen sofort die Mitarbeiter der Rodelbahn, die als erstes ein Team des DRK holten, das in der Saison im Freizeitpark stationiert ist. Parallel wurde der Rettungsdienst alarmiert, der den verletzten Jungen versorgte. Ein Rettungshubschrauber flog den Jungen dann in die Kinderchirurgie nach Gelsenkirchen.

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„Eine Verkettung von unglücklichen Umständen“

Staatsanwalt Klaus Neulken sagt nach Auswertung der Gutachten: „Es war eine Verkettung von unglücklichen Umständen an dem Tag.“ Fest stehe demnach, dass die Bahn bei der Nässe an diesem Tag zu schnell gewesen sei – „das hätte der Geschäftsführer auch wohl erkennen können“.

Der Trapper Slider hatte nach dem Unfall bessere Anschnallgurte, Bremshebel und Gurtschlossverriegelungen erhalten. Insgesamt 60 Schlitten wurden umgerüstet, so dass ein eigenhändiges Abschnallen oder gar ein Ausstieg auf der Strecke unterbunden sind und das Bremsen leichter fällt. Die neuen Gurtschlossverriegelungen verhindern, dass der Fahrgast während der Abfahrt den Gurt vom Schloss lösen kann. Nach Abfahrt aus dem Bahnhof wird das Gurtschloss gesperrt und erst kurz vor der Einfahrt in die Talstation löst der Mechanismus.  
Der Trapper Slider hatte nach dem Unfall bessere Anschnallgurte, Bremshebel und Gurtschlossverriegelungen erhalten. Insgesamt 60 Schlitten wurden umgerüstet, so dass ein eigenhändiges Abschnallen oder gar ein Ausstieg auf der Strecke unterbunden sind und das Bremsen leichter fällt. Die neuen Gurtschlossverriegelungen verhindern, dass der Fahrgast während der Abfahrt den Gurt vom Schloss lösen kann. Nach Abfahrt aus dem Bahnhof wird das Gurtschloss gesperrt und erst kurz vor der Einfahrt in die Talstation löst der Mechanismus.   © Fort Fun

Zu seinen Gunsten spreche aber, dass die Bahn auch regelmäßig überprüft worden sei und in der Vergangenheit „jahrelang nichts passiert“ sei. Hinzu kam laut Gutachter eine schwierige Streckenführung: An der schnellsten Stelle der Strecke stellte er zwei Buckel fest. Geschwindigkeit und Nässe hätten die Vertikalkräfte, die auf den Schlitten wirkten, hier noch verschärft. Außerdem gilt aber auch: Ein möglicher Fahrfehler des Jungen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Zu hohe Geschwindigkeit

Nach dem Gutachten konnte eine zu hohe Geschwindigkeit erreicht werden, die bei Nässe bis zu 50 km/h lag. Dies war von der Park-Leitung im Fort Fun zunächst angezweifelt worden: Direkt nach dem Unfall wurde von einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h gesprochen, die hier gefahren werden könne – danach würde der „Trapper Slider“ abbremsen.

Die Sommerrodelbahn ist eine der Hauptattraktionen im Fort Fun: Mit 1,3 Kilometern ist sie Europas längste Rodelbahn in einem Freizeitpark. Der Park hatte nach dem Unglück die Anlage mit besseren Anschnallgurten, Bremshebeln und Verriegelungen der Schlösser nachgerüstet, ein eigenhändiges Abschnallen war nicht mehr möglich.

>>>HINTERGRUND<<<

Auf der alten Sommerrodelbahn „Power-Slide“ war im Jahr 2000 einem Elfjährigen durch einen Riss in der Fahrrinne fast ein Arm abgetrennt worden. Der Arm konnte wieder angenäht worden. Der Junge bekam 45.000 Euro Schmerzensgeld. Ein Gutachter kam zu dem Schluss: Der Bahn hätte keine Betriebsgenehmigung erteilt werden dürfen.

In der „Marienkäferbahn“ starb 2001 ein 45 Jahre alter Behinderter. Er fiel aus ungeklärten Gründen aus der Achterbahn drei Meter in die Tiefe und schlug mit dem Kopf auf einem Stein auf. Einen technischen Defekt gab es nicht.