Meschede/Bestwig/Eslohe/Schmallenberg. Bei den Kita-Beiträgen und Stundenmodellen gibt’s Unterschiede. Aber warum? Und was zahlen Eltern in Meschede, Bestwig und Eslohe?
Wer einen Kita-Platz in Schmallenberg benötigt, muss nicht nur ein Stundenmodell auswählen (25, 35 oder 45 Wochenstunden), sondern auch angeben, ob der Sprössling unter drei oder über drei Jahre alt ist. Danach richtet sich der Beitrag, den Eltern bezahlen müssen. Warum das in Meschede, Bestwig und Eslohe anders ist, was die Eltern in den vier Kommunen zahlen müssen und wer die Höhe der Kita-Beiträge festlegt.
Unterschiedliche Berechnung
In Meschede, Bestwig und Eslohe zahlen die Eltern ebenfalls nach gebuchter Stundenanzahl (25, 35 oder 45). Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob das Kind unter drei oder über drei Jahre alt ist. Die Kindergärten in diesen drei Kommunen werden über das Kreisjugendamt verwaltet und haben daher eine gemeinsame Linie bezüglich der Beitragsregelung. Schmallenberg hat ein eigenes Jugendamt.
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„Mit Einführung des KiBiz am 1. August 2008 sieht die Elternbeitragstabelle des Hochsauerlandkreises keine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Kindern mehr vor“, erklärt Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Der Kreistag hatte im Dezember 2007 beschlossen, die U3-Betreuung für die Eltern nicht teurer als die Ü3-Betreuung zu gestalten. Hierfür sprachen mehrere Gründe: „Oftmals arbeiten Mütter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung“, so Reuther. Bei einem höheren Beitrag für U3-Kinder würde sich eine Arbeitsaufnahme oft nicht lohnen. Hinzu komme, dass die demografische Entwicklung die frühzeitige Rückkehr von Eltern nach der Geburt eines Kindes in ihren Beruf erfordere, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
In Schmallenberg wird das anders gesehen. „Der Betreuungsbedarf für unter dreijährige Kinder ist sehr viel höher, als der für ältere Kinder. Die Gruppen sind kleiner und die Zahl der in einer Gruppe tätigen Erzieher höher. Dies führt dazu, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren deutlich kostenintensiver ist“, erklärt Ludger Frisse, Leiter des Schmallenberger Jugendamtes. Die Höhe der Elternbeiträge in Schmallenberg orientiert sich an den vom KiBiz vorgegebenen Kindpauschalen und wurde zuletzt im März 2018 intensiv diskutiert. „Jugendhilfeausschuss und Rat haben seinerzeit die Eltern entlastet, in dem die Elternbeiträge auf die im Jahr 2014 gültigen Beträge reduziert wurden. Der seinerzeit vorliegende Vorschlag, zusätzliche höhere Einkommensstufen einzuführen, wurde nicht umgesetzt“, so Frisse. Während die Schmallenberger Beitragstabelle bei der Einkommensstufe über 85.000 Euro endet, gibt es in der Tabelle des Kreisjugendamtes drei weitere Stufen im oberen Bereich: bis 97.000 Euro, bis 109.000 Euro und über 109.000 Euro - mit entsprechend höheren Elternbeiträgen.
Niedrige Beiträge als Vorteil?
Aber warum veranschlagt eine finanziell gut gestellte Kommune mit eigenem Jugendamt wie Schmallenberg nicht deutlich niedrigere Kita-Gebühren als die Kommunen in der Nachbarschaft - sozusagen als Standortvorteil für junge Familien? „Die Höhe der Elternbeiträge der Stadt Schmallenberg liegt etwa im Mittelfeld“, betont Ludger Frisse mit Blick auf ganz NRW. Schmallenberg sei für Familien attraktiv, weil allen Eltern, die dies wünschen, ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege angeboten werden könne – und das schon seit vielen Jahren.
- Da das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren keine einheitliche Elternbeitragstabelle mehr vorgibt, werden die Elternbeiträge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort festgesetzt.
- Gemäß § 23 KiBiz in Verbindung mit § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas und Kindertagespflege vom Jugendamt Elternbeiträge festgesetzt werden.
- Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmen können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge für die Kinderbetreuung erheben, oder wie etwa die Stadt Düsseldorf nicht erheben.
- Land und Bund diskutieren seit Langem einen gänzlichen Verzicht auf Elternbeiträge.
- In NRW ist bisher das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiBiz sieht die Einführung eines weiteren beitragsfreien Kindergartenjahres vor.