Meschede. Niedrige Preise für neues Bauland, keine Spekulationen mit Bauland: So sehen die Pläne für das neue Bodenmanagement in Meschede aus.

Bauen soll in Meschede erschwinglicher werden, insbesondere für Familien. Das gilt aktuell für die geplanten neuen Baugebiete am Langeloh und am Krankenhausberg – beide in bester Wohnlage. Die Stadt will jetzt eingreifen, damit die Baulandpreise dort gesenkt und Spekulationen verhindert werden können.

Neuausrichtung geplant

Denn bislang, so die Bestandsaufnahme, können in Meschede Eigentümer von Grundstücken über 50 Euro pro Quadratmeter an Gewinn machen – und zwar nur deshalb, weil ihre Flächen zu Bauland erklärt werden. Künftig soll davon auch die Allgemeinheit profitieren.

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Die Stadt Meschede will deshalb jetzt ihr so genanntes, seit dem Jahr 2000 bestehendes „Kommunales Bodenmanagement“ neu ausrichten. Betroffen sind neue Flächen, die – wie am Langeloh und am Krankenhausberg – bislang land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Bestehendes Bauland ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Fachbereichsleiter Klaus Wahle sagt: „Bauland kommt künftig zu einem akzeptablen Preis auf den Markt.“ Sein Kollege Heinz Hiegemann sagt: „Wir können nicht überall neue Baugebiete ausweisen – und dann hat die Bevölkerung nichts davon.“ In Meschede betragen die Baulandpreise in der Kernstadt schon über 110 Euro pro Quadratmeter.

Verbindlicher Vertrag nötig

Am Donnerstag berät der Ausschuss für Stadtentwicklung (17 Uhr, Rathaus) über die Pläne. Neu ist: Wenn auf land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken künftig Wohnbauland entstehen soll, wird der dafür erforderliche Bebauungsplan nur noch dann aufgestellt, wenn der Grundstückseigentümer mit der Stadt einen Vertrag abschließt, in dem er sich verbindlich zum Bodenmanagement verpflichtet.

Das nächste attraktive Bauland soll oben am Krankenhausberg IN Meschede entstehen. Auch damit soll keine Spekulation betrieben werden können.
Das nächste attraktive Bauland soll oben am Krankenhausberg IN Meschede entstehen. Auch damit soll keine Spekulation betrieben werden können. © jÜRGEN kORTMANN

Der Vertrag regelt den maximalen Verkaufspreis. Innerhalb von drei Jahren müssen die Flächen bebaut werden, das verhindert Spekulationen. In der Vergangenheit war Baurecht geschaffen worden – dann aber geschah jahrelang nichts, etwa an der Liegnitzer Straße, wo das Baugebiet erst jetzt entwickelt wird.

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Wertsteigerung teils abführen

Lässt sich ein Eigentümer auf einen Vertrag mit der Stadt ein, dann gilt künftig: Die Wertsteigerung, die durch die Ausweisung eines neuen Baulandes entsteht, muss zu 50 Prozent an die Stadt abgeführt werden. Als Ausgangswert dieser Steigerung gelten 7 Euro pro Quadratmeter. Der Preis erhöht sich jährlich, entsprechend zum Grundstückspreisindex. Das Geld fließt in den städtischen Haushalt. Erschließungsflächen für Straßen müssen der Stadt unentgeltlich überlassen werden.

Erschließungsträger nötig

Die ursprüngliche Idee des Mescheder Bodenmanagements, wonach die Stadt Flächen zwischen erwerben würde, wird nicht mehr verfolgt: Die Stadt müsste sonst finanziell in Vorleistung treten und hätte das Vermarktungsrisiko – das könnte sich erst dadurch ändern, wenn die Stadt eine eigene Entwicklungsgesellschaft gründen würde. Solch eine Gründung war in der Vergangenheit geplant gewesen. Die Vermarktung und die Erschließung eines neuen Baugebietes soll stattdessen ein Erschließungsträger übernehmen (wie in der Vergangenheit in Meschede zum Beispiel am Drehberg, an der Liegnitzer Straße, an der Buchsplitt in Eversberg).

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Erbbaurechte möglich

Ein Erschließungsträger kann auch Erbbaurechte einräumen. Die Stadtverwaltung betont aber, beim derzeitigen Zinsniveau sei ein jährlich zu zahlender Erbbauzins für niemanden attraktiv.

Die Ausnahmen

Ausgenommen vom Bodenmanagement bleiben kleinste Dörfer, weil die Baulücken dort vor allem dem Bedarf vor Ort dienen – etwa Beringhausen, Schederberge, Enste oder Schüren. Auch auf Gewerbegebiete wird das Bodenmanagement nicht angewendet: Hier leistet die Wirtschaftsförderung des Kreises die Vermarktung. Der Umkehrschluss des Mescheder Modells: Lässt sich ein Eigentümer nicht auf einen Vertrag mit der Stadt für das Bodenmanagement ein, dann wird kein Bebauungsplan aufgestellt und die Fläche wird unbebaubar bleiben – für mindestens 15 Jahre lang.

>>>HINTERGRUND<<<

Zu 50 Prozent soll die planungsbedingte Steigerung des Bodenwertes bei neuem Bauland künftig von den Eigentümern abgeschöpft werden. Sie fließt an die Stadt.

Die Stadtverwaltung macht diese Beispielrechnung auf: Bei angenommenen Verkaufspreisen von 130 Euro pro Quadratmeter (und einem Einstandspreis von 7 Euro pro Quadratmeter sowie den Erschließungskosten von 53 Euro pro Quadratmeter) gibt es eine Wertsteigerung von 70 Euro.

Die Hälfte davon, also 35 Euro pro Quadratmeter, wären an die Stadt abzuführen.