Meschede. In der Jugendherberge im Haus Dortmund bei Meschede ist Wasser geflossen, das die Gesundheit gefährden konnte. Der Betreiber steht vor Gericht.

Während der Aufenthalte von zwei Jugendgruppen im Haus Dortmund ist dort Wasser geflossen, das in der Jugendherberge gar nicht verwendet werden durfte. Der Betreiber hatte es aus einem alten Hochbehälter entnommen. Das war gesundheitsgefährdend. Der Herbergsbetreiber stand deshalb wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung vor dem Amtsgericht Meschede.

Jugendgruppen hätte abgesagt werden müssen

Zwei Vorfälle aus dem Mai 2019 konnten dem 44-Jährigen nachgewiesen werden. Der Mann aus Hamm, eigentlich Lehrer, betreibt mit seinem Sohn mehrere Jugendherbergen. Beim Haus Dortmund ist er Eigentümer und Betreiber. Im Mai habe es einen Rohrbruch einer neuen Wasserleitung gegeben, sagte er. Um die Gäste dennoch mit Wasser zu versorgen, habe er Wasser aus einer alten Leitung genommen, die das Haus früher versorgt hatte. Sonst hätte den Jugendgruppen abgesagt werden müssen. Absagen wollte er aber nicht. Den Jugendgruppen sei stattdessen gesagt worden, dass das Wasser nicht getrunken werden sollte, sagte der 44-Jährige vor Gericht. Man habe Wasser zum Trinken in Flaschen auf die Tische gestellt.

Nur zum Blumengießen geeignet

Das Wasser aus der Leitung kam aus einem eigentlich seit 1998 still gelegten Hochbehälter, oberhalb des Hauses im Wald gelegen. Der Betreiber sagte, er habe auf seinen Hausmeister gehört und dieses Wasser wieder genutzt – das sei schließlich seit der Gründung der Herberge vor 70 Jahren geflossen und „sehr klar“ gewesen. Genauer untersucht worden ist es aber nicht.

Als Geschäftsführer sei er dafür verantwortlich gewesen, dieses Wasser nicht nutzen zu dürfen, sagte Richter Dr. Sebastian Siepe: „Sonst dürfen Sie dort keine 70 Kinder unterbringen.“ Das Wasser, was aus den Hähnen in der Jugendherberge lief, war nur Brauchwasser – es war höchstens geeignet zum Blumengießen oder, im Brandfall, zum Löschen. „Ich habe einen Fehler gemacht“, gestand der 44-Jährige ein.

Aus unserer Zeitung erfuhr die Kreisverwaltung 2019 davon, dass Haus Dortmund wieder als Herberge in Betrieb gegangen ist – davor waren dort Flüchtlinge untergebracht. Der Kreis schickte daraufhin im Mai seinen Hygienekontrolleur. Der stellte fest, dass die gesamte Wasserversorgung der Herberge wieder über die alte Quelle stattfand, offenbar seit einem Jahr. Er sprach zur Gefahrenabwehr ein Nutzungsverbot aus, die Wasserversorgung hätte fachmännisch in Ordnung gebracht werden müssen.

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Bei einer zweiten Kontrolle danach hatte sich aber nichts geändert. Der Kreis verhängte jetzt eine Ordnungsverfügung: Der Herbergsbetreiber musste daraufhin alles zurückbauen, die Zuleitung aus der alten Quelle musste nachweislich gekappt werden – „das war alles sehr verzögert in der Zusammenarbeit“, so der Eindruck des Kontrolleurs.

Krankheitserreger wahrscheinlich

Gemeinsam mit dem Mann wurde auch der Hochbehälter inspiziert: „Das war eine Gefährdung, die wir ihm vor Augen führen wollten.“ Dabei stellte sich heraus, dass die Tür zum Behälter irgendwann aufgebrochen worden war. Damit konnten auch Tiere herein, die in der Trockenheit Wasser suchten – und dort verenden konnten. Dadurch wiederum konnten Krankheitserreger ins Wasser gelangen.

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Im Behälter wurden korrodierte Rohre festgestellt, eine Wartung des Hochbehälters hatte seit über 20 Jahren nicht stattgefunden: „Das Wasser ist höchst bedenklich“, so der Kontrolleur. Das Wasser war bräunlich: „Wenn man schon sieht, dass Wasser braun ist, dann werden die Grenzwerte für Trinkwasser auf keinen Fall eingehalten.“ „Sie hätten die Leitungen dicht machen müssen“, sagte Richter Dr. Siepe.

Das Verfahren gegen den Mann wurde vorläufig eingestellt. Ihm wurde als Auflage gemacht, 1250 Euro zu zahlen. Andernfalls hätte vor Gericht der genaue Nachweis geführt werden müssen, wie gefährlich das Wasser tatsächlich exakt gewesen ist. Berichte über Erkrankungen durch die illegale Wassernutzung habe es auch nicht gegeben.

Die Quelle ist inzwischen abgestellt worden, nach eigenen Angaben hat der Betreiber 14.000 Euro auch in die Modernisierung der Wasserversorgung in der Herberge gesteckt. Sie entspricht jetzt den Vorschriften.

>>>HINTERGRUND<<<

Der exakte Name der Trinkwasserverordnung: „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“.

Zu den Grundanforderungen gehört, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf. Es muss auch „rein und genusstauglich“ sein.

Die Verordnung bestimmt die mikrobiologischen und chemischen Parameter, die untersucht werden müssen, sowie die Häufigkeit der Überwachung. Um die hygienische Sicherheit zu gewährleisten müssen Grenzwerte und Anforderungen auch an den Trinkwasser-Zapfstellen im Haushalt eingehalten sind.