Remblinghausen. Ein Gebäude in Remblinghausen droht zur Gefahr zu werden. Die Stadt Meschede reißt es ab. Daraufhin zieht der Eigentümer vor Gericht.

Gegen den Willen eines Eigentümers hat die Stadt Meschede ein Gebäude in Remblinghausen abreißen lassen. Grund: Gefahren für die Allgemeinheit. Das Haus befand sich zunehmend in einem baufälligen Zustand - zum Teil war das Dach schon eingestürzt. Über die Kosten für die Maßnahme wurde jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg gestritten.

Gefahr durch das Gebäude

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Bereits im Dezember 2018 waren die Arbeiter angerückt und hatten das Gebäude beseitigt, das sich nach Informationen dieser Zeitung in der Straße Lüttigkeit, direkt an der Landstraße, befand. Es galt zu dem Zeitpunkt als stark einsturzgefährdet. Pressesprecher Jörg Fröhling von der Stadt Meschede: „Weil von dem Gebäude eine Gefahr ausgegangen war – nämlich der Einsturz, der auch Nachbargebäude hätte in Mitleidenschaft ziehen können – und der Eigentümer sich nicht gekümmert hat, hat die Stadtverwaltung den Abriss übernommen.“

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Vorausgegangen waren Aufforderungen an den Eigentümer, das Haus wieder Instand zu setzen oder sich zumindest um die Sicherheit zu kümmern - doch es passierte nichts. Die Stadt Meschede entschied sich daraufhin für eine „sofortige Vollziehung“, rechtliche Schritte dagegen durch den Eigentümer schmetterten sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht ab.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Jetzt ging es um die Kosten von 40.000 Euro. Ersatzvornahme, nennt sich der juristische Begriff: Die Stadt Meschede hatte die Mittel ausgelegt und möchte sie von dem Eigentümer zurückerhalten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied jetzt, dass der Abriss rechtmäßig war. Der Eigentümer muss demnach für die Kosten aufkommen.