Bestwig. Obwohl er sich kaum auf den Beinen halten kann, steigt ein 25-jähriger Mann in Velmede ins Auto und will losfahren. Jetzt gab es die Quittung.

Er kann sich kaum auf den Beinen halten, lallt und ist benebelt. Und trotzdem steigt er ins Auto,setzt sich ans Steuer, dreht den Zündschlüssel um und fährt los. Weit kommt der 25-Jährige in jener Nacht zum Glück nicht. Direkt beim Ausparken in der Friedensstraße in Velmede rammt er einen Wagen und richtet einen Schaden von mehr als 5000 Euro an. So geschehen am 22. April 2019 am frühen Morgen um 1.50 Uhr.

Aussage des Toxikologen

Von seiner hanebüchenen Ausrede glaubte ihm Richter Dr. Sebastian Siepe kein Wort. Der 25-Jährige will Drogen zu sich genommen haben, ohne es zu wissen. Angeblich hatte ihm ein Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft 30 Stunden vor dem Unfall eine Ecstasy-Tablette als Kopfschmerztablette angedreht. Es war bereits der zweite Verhandlungstag in dem Prozess. Den ersten hatte das Gericht wegen Verständigungsschwierigkeiten abbrechen müssen.

Auch interessant

Diesmal war ein Dolmetscher dabei. Und ein Toxikologe. Und nach dessen Schilderungen wurde es eng für den Angeklagten. Angesichts des hohen Wirkstoffgehalts, der in der Unfallnacht im Blut des Angeklagten festgestellt worden war, gab es nach Angaben des Experten nur zwei Möglichkeiten: Entweder muss der 25-Jährige 30 Stunden zuvor eine größere Menge an Drogen zu sich genommen, die deutlich über eine einzige Tablette hinaus gegangen ist. Oder die Drogeneinnahme muss kurz vor dem Unfall erfolgt sein.

Klarheit beim ersten Kontakt

Seinen desolaten Zustand in jener Nacht, will der 25-Jährige selbst gar nicht bemerkt haben. Den allerdings führte ihm einer der Polizeibeamten und auch der Richter im Prozess noch einmal deutlich vor Augen: Die Pupillenreaktion sei verlangsamt gewesen, er habe geschwankt, die Sprache sei verwaschen, Finger-Nase- und Finger-Finger-Probe seien unsicher gewesen. „Der Drogeneinfluss war sehr stark bemerkbar“, so einer der Beamten, der in der Nacht zur Unfallaufnahme nach Velmede ausgerückt war. Direkt beim allerersten Kontakt sei klar gewesen, dass der 25-Jährige von Drogen benebelt oder betrunken war.

Ebenfalls bemerkenswert: Nach dem Unfall war der 25-Jährige ausgestiegen, hatte sich den angerichteten Schaden angeschaut und war erneut ins Auto gestiegen, um den Wagen umzuparken. „Spätestens nach dem Unfall hätte Ihnen klar sein müssen, dass Sie nicht fahrtüchtig sind“, warf ihm der Richter vor.

Auch interessant

Sein Anwalt konnte für den 25-jährigen nicht viel tun. Eine mögliche Wechselwirkung der Droge mit einem Akne-Produkt, dass der Angeklagte regelmäßig auf die Haut aufträgt, hielt der Toxikologe für ausgeschlossen. Damit war nach der Ausrede des Angeklagten auch die Verteidigungsstrategie hin.

Am Ende ging Richter Dr. Sebastian Siepe sogar deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Sie hatte eine Geldstrafe 500 Euro gefordert. Zahlen muss der 25-Jährige nach dem Urteil allerdings 750 Euro. Außerdem ist er seinen Führerschein für ein Jahr los, weil er fahrlässig Leib und Leben anderer Menschen in Gefahr gebracht hat.