Eslohe. Immer wieder musste nach Brandalarmen der Esloher Rewe-Markt geräumt werden. Immer war es Fehlalarm. Das soll jetzt vorbei sein.

Immer wieder kommt es im Esloher Rewe-Markt zu Fehlalarmen. Immer wieder muss der Markt geräumt werden. Immer wieder muss die Feuerwehr ausrücken. Doch damit soll jetzt Schluss sein.

Auch interessant

„Eslohe, Tölckestraße 10, REWE Kaufpark, automatische Brandmeldung“ - diese Alarmierung schockt bei der Feuerwehr Eslohe inzwischen längst niemanden mehr. Dafür kommt sie viel zu häufig vor. Zuletzt am 14. November um 8.29 Uhr. Fehlalarm! Dann am 11. Dezember um 16.26 Uhr. Fehlalarm. Und ein weiteres Mal am 16. Dezember um 10.48 Uhr. Fehlalarm! Und das ist nur ein kleiner Auszug aus der Einsatzliste des Löschzugs Eslohe.

Nichts geht mehr

„Einige verdrehen schon genervt die Augen, wenn die Meldung kommt“, sagt Gemeindebrandinspektor Christof Hoffmann. Dennoch gehe man mit diesen Alarmierungen natürlich ebenso professionell um, wie mit jeder anderen auch. „Wir können uns ja nicht darauf verlassen, dass es sich um einen Fehlalarm handelt“, sagt Hoffmann. Auch, wenn die Wahrscheinlichkeit noch so hoch sei.

Auch interessant

Also rückt die Feuerwehr jedes Mal an. Mit mindestens neun Mann - so ist es vorgeschrieben. Denn wenn es sich tatsächlich mal um einen Ernstfall handeln sollte, sei es wichtig, schnell einsatzbereit zu sein, so der Wehrleiter. Bislang war das allerdings nicht ein einziges Mal erforderlich. Die Tätigkeit der Kameraden vor Ort beschränkte sich in aller Regel auf das Zurücksetzen der Brandmeldeanlage und der Rückversicherung, dass es sich tatsächlich um falschen Alarm handelt.

In dieser Zeit geht im Markt rund eine halbe Stunde lang nichts mehr. Denn: Mit jedem Alarm müssen Mitarbeiter und Kunden das Gebäude verlassen und dürfen erst wieder rein, wenn die Feuerwehr den Markt wieder freigibt. „Das ist natürlich auch nicht in unserem Interesse“, sagt die Rewe-Pressestelle in Köln auf Anfrage, ohne die Umsatzeinbußen in diesem Zeitraum konkret beziffern zu können. „Alles was den Alltag blockiert, ist ärgerlich“, heißt es dort.

Rechnung der Gemeinde

Weil nicht nur die Feuerwehr, sondern auch das Unternehmen selbst die häufigen Fehlalarme zuletzt geärgert haben, ist die Fachfirma, die die Brandmeldeanlage installiert hat, jetzt zu einer Überprüfung herbei zitiert worden – und hat prompt einen technischen Fehler entdeckt, der inzwischen behoben sei, wie die Rewe-Pressestelle erklärt. Und tatsächlich hat es seitdem keinen Alarm mehr gegeben.

Auch interessant

Was auf den geschilderten Ärger mit den Fehlalarmen in der Vergangenheit grundsätzlich folgte, waren Rechnungen der Gemeinde Eslohe in Höhe von mehreren hundert Euro. „Im Prinzip geht es da bei mindestens 200 Euro los“, sagt Ordnungsamtsleiter Georg Sommer. Die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten richte sich unter anderem nach der Anzahl der eingesetzten Kräfte und natürlich auch nach der Dauer des Einsatzes.

Denn: Arbeitgeber, deren Angestellte zu Feuerwehreinsätzen ausrücken, haben einen Anspruch auf die auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes. Das zahlt in der Regel die Gemeinde als Träger der Feuerwehr - im Fall der Fehlalarme muss dafür allerdings Rewe aufkommen.

Von Anfang an, so sagt Feuerwehrchef Christof Hoffmann, habe es immer wieder Probleme mit der Brandmeldeanlage des Supermarktes gegeben. „Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren wir direkt in der ersten Woche nach der Eröffnung zum ersten Mal dort.“ Er hoffe, dass sich die Probleme mit der neuen Einstellung der Anlage nun tatsächlich erledigt haben.

  • Ansonsten gebe es in der Gemeinde Eslohe keine größeren Probleme mit Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen, sagt Wehrleiter Christof Hoffmann.
  • Natürlich komme so etwas immer wieder vor - etwa in der Seniorenresidenz Störmanns Hof oder auch bei Ketten Wulf in Kückelheim oder zuletzt im Sägewerk Baust in Bremke.
  • Im betreuten Wohnen des Störmanns Hofes schlägt die Anlage zum Beispiel auch dann an, wenn Senioren das Essen auf dem Herd angebrannt ist. „Aber genau dafür sind diese sensiblen und lebensrettenden Anlagen ja da“, betont Hoffmann. Und in solchen Fällen handele es sich ja auch nicht um einen Fehlalarm im klassischen Sinne.