Frielinghausen. Auf einige Hauseigentümer in der Gemeinde Eslohe werden in der nächsten Zeit unerwartete und nicht unerhebliche Kosten zukommen.

Auf einige Hauseigentümer in der Gemeinde Eslohe werden in der nächsten Zeit unerwartete und nicht unerhebliche Kosten zukommen. Es geht um den Kanal vor ihrer Haustür.

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Betroffen sind in erster Linie Anlieger der Bundesstraße 511 in Frielinghausen. Problem ist der dortige Abwasserkanal. Bei einer Fremdwasseruntersuchung im Bereich des Zulaufs zur Kläranlage Bremke hat der Ruhrverband wiederholt festgestellt, dass der Sammler Frielinghausen-Bremke in Bezug auf die Fremdwasserproblematik der auffälligste Kanalabschnitt in diesem Bereich ist.

Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg

Der Hintergrund: In Frielinghausen gibt es entlang der B511 nur einen Kanal, an den die vorhandene Grundstücksentwässerung mit Schmutzwasser, Regenwasser und Drainagen angeschlossen ist. Das kann und darf nicht so bleiben. Wie Eslohes Bürgermeister Stephan Kersting erläutert,muss nach Vorgabe der Bezirksregierung dafür gesorgt werden, dass das Fremdwasser reduziert wird. Soll heißen: Es wird ein vollständiges Trennsystem erforderlich, das nur mit einer Erweiterung eines Regenwasserkanals möglich ist.

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Und das kann für die betroffenen Anlieger teuer werden. Denn die Kosten für die notwendigen Änderungen auf ihren Grundstücken - also die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser und deren separierte Zuführung zum Kanalhausanschluss - haben sie selbst zu tragen. Zudem müssen sie sich selbst darum kümmern, dass die Arbeiten erledigt werden. Die Gemeinde hat angekündigt betroffenen Anlieger zeitnah zu informieren. Immerhin: Kanalanschlussgebühren werden nicht fällig. Die haben die Anwohner bereits gezahlt.

  • Auch die Gemeinde selbst ist bei der Problematik finanziell mit im Boot. Für die Planung ist am Ende zwar die Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft zuständig. Weil es sich aber um eine Dienstleistung handelt, die nicht mit dem Vertrag über die technische Dienstleistung abgedeckt ist, ist eine gesonderte Beauftragung erforderlich.
  • Im Haushalt für 2020 sind bereits 135.000 Euro vorgesehen.