Meschede. Eine neue EU-Richtlinie sorgt dafür, dass Online-Banking sicherer, aber auch aufwändiger wird. Das müssen Sparkassen-Kunden beachten.
Durch die EU-Richtlinie PSD2 müssen alle Kunden der heimischen Sparkassen, die Online-Banking nutzen, nicht nur für Überweisungen, sondern alle 90 Tage auch für die reine Anmeldung im Online-Banking eine TAN (Transaktionsnummer) eingeben. Darauf weisen die Institute Arnsberg-Sundern, Hochsauerland und Mitten im Sauerland hin.
TAN-Eingabe
Seit Ende November 2019 sehen die Kunden in ihrem Online-Banking und in der Sparkassen-App einen Hinweis, wann die TAN-Eingabe spätestens notwendig sein wird. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass die TAN-Eingabe auch sofort erfolgen kann. Für den reinen Login ins Online-Banking wird spätestens alle 90 Tage wieder eine TAN benötigt, dann also wieder Mitte März 2020.
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Online-Banking-Nutzer, die bisher nur hin und wieder online den Kontostand abgerufen und noch kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen sich jetzt auf jeden Fall für eines entscheiden, um weiter handlungsfähig zu bleiben. Wer Fragen zu der Neuerung hat oder Hilfestellung benötigt, kann sich jederzeit an die Kundenberater in den Sparkassen wenden.