Meschede. Nach Halloween 2018 sorgen sich viele Hausbesitzer um ihr Eigentum. Was Polizei, Anstreicher und die Verbraucherberatung raten?

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Meschede drei Jungs geschnappt, die rund um Halloween Eier an Wände und in geöffnete Fenster geworfen haben. In der Nacht vor Allerheiligen machen sich jetzt viele Hausbesitzer wieder Sorgen, wenn Kinder und Jugendliche gruselig verkleidet um die Häuser ziehen und mit der Forderung „Süßes oder Saures!“ Bonbons einfordern. Denn wer nichts gibt, muss mit mehr oder weniger lustigen Streichen rechnen - das reicht vom kokelnden Knallfrosch auf der Fußmatte über Rasierschaum im Briefkasten bis zu Eiern an der Wand. Was für manch einen offenbar ein Spaß ist, kann üble Folgen nach sich ziehen.

Vier Häuser beworfen

Der Krach war laut zu hören, als die ersten Eier an die Hauswand, an Rollos und an die Wohnungstüren am Lanfertsweg knallten. Letztlich waren es mindestens drei Häuser, die an zwei Tagen unter Beschuss genommen wurden. Einmal flog ein rohes Ei sogar ins geöffnete Badezimmerfenster. Die Bewohner alarmierten die Polizei. Während diese beim ersten Mal keine Täter mehr vorfanden, schnappten sie beim zweiten Mal drei Jungs, 14 und 13 Jahre alt, mit ihren halb geleerten Eierkartons, 200 Meter weiter - an der Apotheke.

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Polizei und Hausbesitzer fanden eine praktikable Lösung. „Die Jungs mussten sich entschuldigen und haben mir die Haustür gereinigt, so gut es eben ging“, berichtet eine Hausbesitzerin. Auf eine weitere Anzeige verzichtete die Seniorin dann. Und das, obwohl am Rauputz der Hauswand Spuren zurückblieben. „Einer der 14-Jährigen hatte Sorge, dass er Sozialstunden ableisten muss“, berichtet sie gutmütig. Eigentlich hätte sie sich den Schaden von ihm und seinen Eltern bezahlen lassen können, denn auch an ihrem Haus blieb ein Fleck zurück.

Das gestellt Symbolbild zeigt einen Eierwerfer. Gerade an Halloween ist das Eierwerfen an Hauswände und Türen ein übler Schabernack, der um sich greift.
Das gestellt Symbolbild zeigt einen Eierwerfer. Gerade an Halloween ist das Eierwerfen an Hauswände und Türen ein übler Schabernack, der um sich greift. © Theresa Schnettle

Maler benutzten Eigelb früher als Bindemittel

Friedel Bauer ist Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung. Er kennt die Schweinerei, die Eigelb an Fassaden hinterlassen kann. „Eigelb verfestigt sich enorm schnell“, sagt er. Genau aus dem Grund hätten Maler es früher als Bindemittel benutzt. „Klebt Ei an der Hauswand, bleibt oft nur noch ein neuer Anstrich.“ Wichtig sei es, dass Hausbesitzer nicht erst abwarten, sondern direkt mit Bürste, heißem Wasser und Reinigungsmittel versuchen, die Verunreinigung zu beseitigen, rät er. „Ist das Eigelb erst mal in den Putz eingezogen, bekommt man es nicht mehr raus.“ Auch ein Hochdruckreiniger schaffe das in der Regel nicht, der zerstöre nur die Fassade. „Oft bleibt dann hinterher trotzdem ein Fleck.“ 2500 Euro, so schätzt er, koste es schnell, die Fassade eines Einfamilienhauses neu streichen zu lassen. „Denn in der Regel reicht es ja nicht, den Fleck neu zu überpinseln, da ist dann die ganze Wand fällig.“

Versicherung übernimmt die Kosten nicht

Das sind Kosten, die einem niemand bezahlt. „Eine Gebäudeversicherung, die die Reinigung übernimmt, gibt es nicht“, weiß Petra Golly von der Verbraucherberatung Arnsberg. „Es gibt keine Chance, sich gegen solchen Vandalismus vorsorglich zu versichern.“ Da herrsche bei den Anbietern Angst vor Missbrauch und hohen Forderungen. „Ganz wenige übernehmen auch nur die Reinigung von Graffiti.“ Etwas anderes sei es, wenn Eier Autolack zerkratzten, dann springe die Kaskoversicherung ein. Ob es sich aber lohnt, die Kosten bei der jeweiligen Selbstbeteiligung und der steigenden Prämie anzugeben, müsse sich jeder selbst durchrechnen. „Schadenersatzpflichtig ist in jedem Fall der Eierwerfer. Doch dafür muss man ihn erstmal kriegen.“

Das Glück hatten die übrigen Hausbesitzer am Lanfertsweg nicht. Die drei Jungs hatten für die erste Nacht ein Alibi. Da waren sie in Arnsberg unterwegs gewesen und hatten dort ebenfalls Eier geworfen.

Drei Fragen an Holger Glaremin, Pressesprecher der Polizei

1. Wann ist es ok, wenn die Bewohner für Halloween-Streiche die Polizei alarmieren? Oder sollte man jugendliche Eierwerfern selbst verfolgen?

Glaremin: Die Polizei ist für alle Bürgerinnen und Bürger da! Sollte jemand Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, kann jederzeit der Polizeiruf 110 gewählt werden! Auch bei größeren Streitigkeiten oder Belästigungen kann die Polizei gerufen werden. Niemand muss sich in Gefahr begeben und Straftäter verfolgen. Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei.

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2. Mit welchen strafrechtlichen Folgen müssen die jugendlichen Vandalen rechnen?

Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. Und bei einer ‚Gemeinschädlichen Sachbeschädigung‘ muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen.

Holger Glaremin, Pressesprecher der Polizei im HSK
Holger Glaremin, Pressesprecher der Polizei im HSK © Polizei

3. Was ist, wenn man „nur“ Mitläufer ist?

Auch wer nur mit dabei ist, bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht und persönlich nichts beschädigt oder zerstört, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche! Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.

HINTERGRUND

Insgesamt notierte die Polizei im HSK in 2018 elf Einsätze mit Bezug zu Halloween., darunter waren vier Sachbeschädigungen, zehn Platzverweise, eine Körperverletzung und einmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.